2015/06/29

Prozess in Mainz - Schmerzensgeld für Eltern nach Kinderentzug? - 20.000 Euro Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug - AZ: 9 O 20622/06 - Gutachterhaftung / Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

Zwei Kinder werden aus einer Familie gerissen und zu Pflegeeltern gebracht - wegen eines mutmaßlich falschen Gutachtens der Mainzer Uniklinik. Die Eltern fordern dafür Schmerzensgeld. Am Dienstag will das Mainzer Landgericht seine Entscheidung verkünden. 

Mann begutachtet Unterlagen mit Hilfe einer Lupe / Justitia-Statue
Ein Gutachten steht im Fokus bei dem Prozess in Mainz

Für die Eltern aus dem pfälzischen Mutterstadt muss es der Horror gewesen sein. Ein Familiengericht veranlasste im Jahr 2013, dass ihre damals sechs und 18 Monate alten Söhne bei Pflegeeltern untergebracht werden - Verdacht auf Kindesmisshandlung. Das Gutachten einer Ärztin der Rechtsmedizin an der Mainzer Uniklinik war zu dem Schluss gekommen, dass eine Misshandlung "äußerst wahrscheinlich" sei, und dass ein oder mehrere Schütteltraumata die Ursache seien.
Ein späteres Gutachten korrigierte die erste Expertise, doch mehr als sechs Monate verbrachten die Kinder getrennt in Pflegefamilien. Ende April begann der Zivilprozess vor dem Mainzer Landgericht, in dem verhandelt wurde, ob und wie viel Schmerzensgeld den Eltern jetzt zusteht. Am Dienstag soll eine Entscheidung verkündet werden.

Eltern wollen mindestens 80.000 Euro Schmerzensgeld

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/prozess-in-mainz-schmerzensgeld-fuer-eltern-nach-kinderentzug/-/id=1682/did=15728178/nid=1682/rljmdc/index.html 

 

 

 

 

20.000 Euro Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug - AZ: 9 O 20622/06 - Gutachterhaftung

 

 

 

 

Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

 

 

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