2014/02/26

Begutachtung im Familienrecht: NEIN DANKE



Begutachtung im Familienrecht kann nicht erzwungen werden

 

Eine Begutachtung im Familienrecht kann nicht erzwungen werden. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs hatte wir bereits vor kurzem hingewiesen. In einem uns vorliegenden Fall hat sich ein Vater auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestützt (hier klicken um zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts BGH 68/09  zum Thema Zwangsbegutachtung zu gelangen) und dem Familiengericht mitgeteilt das er eine erneute Begutachtung ablehnt. Er verwies darauf hin,das seine Erziehungsfähigkeit nicht in Frage zu stellen sei und wies auf das Urteil des BGH hin, das die Möglichkeiten für den Fall erläutert wenn Eltern sich einer Begutachtung verweigern. Der Vater wies das Familiengericht ebenfalls wiederholt auf die Möglichkeiten hin, die der Richter hat, wenn das Gericht aufgrund fehlender Fachkompetenz einen Sachverständigen zur Entscheidungsfindung heranziehen will. Dem Gericht bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig als die Eltern im Beisein des Sachverständigen anzuhören und hierzu das persönliche Erscheinen der Eltern anzuordnen.

Beschluss über Begutachtung im Familienrecht ist rechtlich nicht vollstreckbar

 

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat der Richter sich dann aber scheinbar doch für schlauer gehalten und hat trotz der angekündigten Nichtteilnahme an der Begutachtung einen Beschluss gefasst, in dem er ein Gutachter mit der Entscheidungsfindung beauftragt hat, ein Gutachten einzuholen, das sich mit der Beweisfrage beschäftigen soll ob dem Vater oder der Mutter das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht oder vielleicht sogar das alleinige Sorgerecht übertragen werden soll. Das ist für diesen Fall aber zunächst erstmal zu vernachlässigen, da sich das Thema Begutachtung im Familienrecht nach unserer Meinung auf alle Beweisfragen erstreckt, egal ob es um Sorgerecht geht oder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder um Umgang usw.

Teilnahme an Begutachtung im Familienrecht ist freiwillig

 

Der vom Gericht vorgeschlagene Gutachter wurde natürlich vom Vater abgelehnt mit der Begründung das er an der Begutachtung nicht teilnehmen werde, sofern die Begutachtung von dem vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen durchgeführt werden soll. Der Gutachter wurde hierüber nicht informiert sondern erhielt nur vom Gericht die Mitteilung das der Gutachter ein Gutachten über die vom Gericht festgelegte Beweisfrage erstellen soll. Der Gutachter nahm den Auftrag an, schrieb die Eltern an und lud diese jeweils zu einem ersten Gespräch in seine Praxis ein und gab den Eltern hierfür jeweils auch einen Termin mit dem Hinweis, die Eltern mögen sich doch bitte melden falls ihnen der Termin nicht passen würde und man einen neuen Termin vereinbaren wolle oder falls sich sonst irgendwelche Fragen zur Begutachtung ergeben würden. Gerne würde der Gutachter dem Vater auch erklären wie die Begutachtung im Familienrecht funktioniert. Bis dahin ein alltäglicher Vorgang in der täglichen Begutachtungspraxis im Familienrecht


wie funktioniert die Begutachtung im Familienrecht?

 

Nicht aber so in diesem Fall. Der Vater sah überhaupt keine Veranlassung mit dem Gutachter zu kommunizieren. Warum soll ein Gutachter darüber entscheiden ob und wie oft der Vater sein Kind sehen darf? Der Vater wünschte sich ein Gespräch mit der Kindesmutter um über die Erziehung des Kindes mit der Mutter zu reden und mit der Mutter gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zum Wohl des Kindes herbeizuführen. Ein Gutachter redet nicht mit den Eltern. Ein Gutachter im Familienrecht versucht nicht die Kommunikation der Eltern zu verbessern. Ein Gutachter teilt auf: Guter Elternteil, böser Elternteil. Ein Gutachter spricht mit den Eltern, führt Einzelgespräche durch und macht ein paar Interaktionsbeobachtungen zwischen Eltern und Kind. Hierfür hat der Gutachter eine begrenzte Zeit zur Verfügung und dann schreibt er hinterher sein Gutachten in dem er dem Gericht eine eindeutige Empfehlung gibt. Der Gutachter muss seine Meinung dabei nur irgendwie schlüssig begründen und wenn er z.b. der Meinung ist der Vater ist bindungsintolerant, weil er die Bindungstoleranz der Mutter kritisiert hat, dann hat er seine Begründung gefunden. Das Gericht übernimmt “Die Bindungsintoleranz des Vaters wurde mittels Gutachten festgestellt” in seine Urteilsbegründung mit auf und damit ist der Fall abgeschlossen.


Begutachtung im Familienrecht: da ist schlechter Rat teuer.

 

Der Gutachter kann in seinem Gutachten nicht zu der Feststellung kommen das er kein Urteil treffen kann oder mehr Zeit bräuchte um vielleicht erst mit den Eltern zu reden, sondern er muss dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage liefern. Der Gutachter muss entscheiden: Vater ODER Mutter. Der Gutachter muss zu einem Urteil kommen, sonst wird er nie wieder vom Gericht beauftragt. In Gutachten im Familienrecht steht manchmal der größte Quatsch, wo man denkt “das kann doch nicht sein”. In einem vaterlos.eu vorliegendem Familienrechtssorgegutachten stellte beispielsweise eine Gutachterin fest, das es durchaus mit dem Kindeswohl vereinbar wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen weil dort die besseren Förderungs- und Entwicklungsbedingungen vorhanden wären, weil der Vater nicht nur über die finanziellen als auch über die zeitlichen Resourcen verfügen würde um sich um sein Kind persönlich zu kümmern sondern er darüberhinaus auch noch über die notwendigen Erziehungskompetenzen verfüge. Bei der Kindesmutter stellte die Gutachterin teilweise erhebliche Mängel fest. Jetzt müsste man annehmen das in so einem Fall die Gutachterin auch dazu tendieren würde, dem Gericht zu empfehlen das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen. Die Gutachterin kam aber zu der Erkenntnis das die Kindesmutter nicht die notwendigen finanziellen und  zeitlichen Resourcen habe um Umgangskontakte zu pflegen wenn das Kind beim Vater leben würde und das das Kind dann doch lieber bei der Mutter leben könne und der Vater die Mutter unterstützen könne und im Umfeld der Kindesmutter die notwendigen Förderungs- und Entwicklungsbedingungen installieren soll. Auf Deutsch: Weil die Mutter kein Geld und keine Zeit hat, soll das Kind bei der Mutter leben. Das Gericht folgte dieser zusammenfassenden Darstellung und übertrug der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie der Kindesvater bei der Kindesmutter die (laut Gutachterin notwendigen) Förderungs- und Entwicklungsbedingungen installieren sollte interessierte weder die Gutachterin noch das Familiengericht. Der Fall war erledigt. Die Gutachterin bekam noch viele weitere Aufträge vom Familiengericht eine Begutachtung im Familienrecht durchzuführen und verdient mit ihren katastrophalen Gutachten weiterhin Geld.


Begutachtung im Familienrecht soll nur dazu dienen den Richter zu entlasten

 

Egal wie kurios die Begründung in einem Gutachten ist: Wichtig sind für den Richter 2 Sachen:
  1. Der Richter spart durch eine Begutachtung im Familienrecht Zeit, weil er keine eigene Beweisführung durchführen muss
  2. Der Richter kann sich in seiner Urteilsbegründung auf das Urteil des Sachverständigen berufen. Als Richter am Familiengericht muss er ja keinen Sachverstand haben und somit kann er nie Fehlurteile treffen.

Einladung zur Begutachtung im Familienrecht: Ab in den Müll?

 

Also was machte der junge Vater in dem vorliegenden Fall mit dem Brief des Gutachters in dem er zum Gespräch eingeladen wurde? Er machte das aus seiner Sicht einzig Vernünftige und schmiss die Einladung des Gutachters in den Müll. Er machte sich nicht mal die Mühe den Gutachter anzurufen oder ihm seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Wozu auch? der Vater hatte die Begutachtung abgelehnt und weigerte sich an der Begutachtung teilzunehmen. Der vom Gutachter vorgegebene Termin wurde vom Vater natürlich nicht wahrgenommen und so sass der Gutachter am vereinbarten Termin nachmittags am 27.01.2014 alleine in seiner Praxis und stellte fest “Kein Vater da”.

beauftragter Gutachter informiert Gericht das die Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist

Der Gutachter hatte nun Zeit und schrieb in dieser Zeit noch am selben Tag einen Brief an den Vater, der sogar noch am selben Tag verschickt wurde und dem Vater am nächsten morgen per Post sowohl dem Gericht als auch dem Vater zugestellt wurde. In dem Brief heisst es:
Sehr geehrter Herr XXXXXX
am 10.01.2014 hatte ich Sie für heute um 15 Uhr zu einem ersten Gespräch im Rahmen der Begutachtung eingeladen. Sie haben diesen Termin nicht wahrgenommen, und ich habe auch keine Nachricht bzw. Absage von Ihnen erhalten.

Die Teilnahme an der Begutachtung ist selbstverständlich freiwillig.
Bevor ich Ihnen einen neuen Termin mitteile, bitte ich Sie zunächst um Auskunft, ob Sie sich an der Begutachtung beteiligen möchten oder nicht. Wenden Sie sich dafür bitte schriftlich an meine Praxis oder an das Familiengericht.
Wenn Sie in Bezug auf Ihre Entscheidung Fragen an mich haben, stehe ich Ihnen für eine Rücksprache gerne zur Verfügung.
Eine Kopie dieses Schreibens schicke ich an das Familiengericht
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Psych. XXXX XXXX

Wer keine Lust auf eine Begutachtung im Familienrecht hat, muss dieses nur dem Gericht mitteilen

 

Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Gutachter

 

Das Schreiben des Gutachters an den Vater wanderte wieder direkt in den Müll. Das war ja nett vom Gutachter das er den Vater darauf hinwies das er den Termin nicht wahrgenommen hatte. Das wusste der Vater ja von Anfang an und hatte er von Anfang an auch nicht vorgehabt. Und das der Gutachter keine Nachricht bzw. Absage vom Vater erhalten hatte, wusste der Vater auch: Denn der Vater hatte dem Gutachter auch keine Absage erteilt oder eine Nachricht hinterlassen. Wozu auch? Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Zwischen Vater und Gutachter besteht kein Beziehung.

Die Mitteilung darüber das die Teilnahme an der Begutachtung freiwillig ist, erstaunt allerdings. Diesem war der Vater sich zwar bereits im Vorfeld bewusst, aber er war sich nicht sicher ob der Gutachter dieses Wissen auch mitteilen würde. Wie der Gutachter aber richtig feststellte: “Die Teilnahme an der Begutachtung ist selbstverständlich freiwillig”. Es gibt also keinen Zwang an der Begutachtung teilzunehmen. Ergänzend würde ich mir diesen Hinweis bereits verpflichtend im Gerichtsbeschluss wünschen. Ähnlich wie bei Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln müssten die Familiengericht verpflichtet werden drauf hinzuweisen, das die Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist. Noch schöner wäre es, wenn jedesmal gleich auf das entsprechendeen BGH Urteil hingewiesen wird, das nicht nur klar festlegt, das die Teilnahme an der Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist sondern das es auch keine Rechtsnachteile gibt, wenn Eltern sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen. Viele sinnlose Gutachten blieben unserer Geselschaft erpart.
Es ist nett vom Gutachter das er zur Verfügung steht, wenn der Vater Fragen in Bezug auf seine Entscheidung hat, ob er an der Begutachtung teilnehmen möchte oder nicht. Der Gutachter erhoffte sich wohl das der Vater in Unkenntnis seiner Lage den Gutachter anruft und dann der Gutachter ihn überzeugen könnte das es für ihn nur vorteilhaft wäre wenn er an der Begutachtung teilnimmt und das Gericht sonst zu Lasten des Vaters ein Urteil fällen könnte. (Die übliche Einschüchterungstaktik die man immer wieder hört und in vielen Foren liest. Aber der BGH hat unmissverständlich festgestellt das es keine Nachteile geben darf, wenn man an der Begutachtung im Familienrecht nicht teilnimmt und der BGH hat auch erläutert wie dann zu verfahren ist)

Eine Kopie des Schreibens schickte der Gutachter an das Familiengericht, das das Schreiben dann wiederum dem Vater mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandte. Das Familiengericht forderte nicht mal eine Stellungnahme des Vaters ein sondern sendete es lediglich weiter mit dem 2Zeiler “erhalten Sie die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme”. Da der Gutachter ja Recht hat, mit dem was er schreibt, braucht der Vater auch nicht erwidern oder widersprechen. Wir werden weiterhin über diesen Fall berichten. Es ist anzunehmen das nun die Gegenseite das Verhalten des Vaters scharf kritisieren wird, worauf hin dann vom Vater dem Gericht nochmal der Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten gegeben wird.


Keine Vorteile durch eine Begutachtung im Familienrecht

 

Sie glauben immer noch eine Begutachtung im Familienrecht kann Ihnen keinen Schaden zufügen? Dann schauen Sie sich doch mal folgenden Videobeitrag, der sich insbesondere auch mit der Begutachtung im deutschen Familienrecht beschäftigt. Die gezeigten Fälle sind alltägliche Praxis im deutschen Familienrecht.

Begutachtung im Familienrecht: NEIN DANKE

 

Verweigerung an der Begutachtung im Familienrecht zwingt das Gericht zu kindeswohlorientiertem Handeln

 

Es gibt nur eine Möglichkeit sich einer fragwürdigen Begutachtung im Familienrecht zu entziehen: An der Begutachtung im Familienrecht nicht teilnehmen. Egal wieviel Gerichtsbeschlüsse der Richter gefasst hat: Die Teilnahme an der Begutachtung im Familienrecht ist und bleibt freiwillig. Weigern Eltern sich an einer Begutachtung freiwillig teilzunehmen, bleibt dem Richter also nur übrig sich intensiv mit dem Fall zu beschäftigen und z.b. den Sachverständigen vor Gericht vorzuladen und das persönliche Erscheinen der Eltern anzuordnen. Damit erweist sich die Idee des Gerichts sich durch das  Gutachten im Familienrecht Zeit zu ersparen zum Bummerang für das Familiengericht und der Richter muss (sofern er am Gutachten festhalten will) viele Termine zur Beweisführung anordnen in denen das persönliche Erscheinen der Eltern angeordnet wird.

Ein Umdenken bei den Richtern wird erst dann stattfinden wenn Eltern sich der Begutachtung im Familienrecht verweigern und das Gericht so zwingen anders zu handeln.
Die beste Alternative anstelle einer Begutachtung im Familienrecht die es dem Richter ermöglicht, Zeit zu sparen ist unseres Erachtens den folgenden (sinngemässen) Beschluss zu fassen:
- Den Eltern wird vom Gericht aufgegeben zu versuchen eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen und an Gesprächen bei einer Trennungsberatungsstelle teilzunehmen. Bei demjenigen Elternteil der sich der Kommunikation mit dem anderen Elternteil verwehrt und der die Beratungsgespräche abbricht wird die Erziehungskompetenz in Frage gestellt.
Das Gericht würde hierdurch nicht nur die fragwürdige Begutachtung im Familienrecht stoppen sondern:
  1. Zeit sparen
  2. die Eltern zur Selbstverantwortung zwingen
In den meisten Fällen wird es den Eltern möglich sein, Ohne Begutachtung eine Einigung ausserhalb des Gerichts zu erzielen, das Gericht muss dann die Eltern nicht anhören und braucht keine Entscheidung treffen. Weit Mehr als die Hälfte der Sorgerechtsstreitigkeiten könnten dann sicherlich aussergerichtlich beigelegt werden. Hiervon profitieren nicht zuletzt die Kinder. In den Fällen in denen die Eltern die Beratungsgespräche ablehnen kann der Richter nüchtern fragen “Sie sind ja nicht mal in der Lage mit erwachsenen Menschen auf der Elternebene Konflikte zu lösen, wie (wenn nicht durch Gewalt und Unterdrückung) wollen Sie Konflikte im Umgang mit dem Kind lösen?”
Die einzigen Verlierer bei diesem Konflikt wären die Anwälte. Deswegen werden die meisten Anwälte ihren Mandanten lieber dazu raten an der Begutachtung im Familienrecht teilzunehmen. Auch die Anwälte sparen dadurch Zeit: Die Beweisführung wird dem Gutachter übertragen. Selten sind sich Anwälte und Richter so einig. Selbst wenn der Prozess verloren geht: Der Anwalt gewinnt immer, weil er ja auch am Berufungsverfahren oder am nächsten Verfahren wieder verdient und dann wird eben ein neues Gutachten in Auftrag gegeben und so weiter und so weiter. Die Kasse des Anwalts klingelt, die Kasse des Gutachters klingelt und am Ende reiben sich alle die Hände.

Hören Sie in diesem Fall doch einfach mal auf Ihr Herz und nicht auf Ihren Anwalt. Anwaltskanzleien sind Wirtschaftsbetriebe mit der Absicht Geld zu verdienen. Das Wohl des Kindes interessiert steht beim Anwalt nicht an erster Stelle! Erst kommt das Fressen-Dann kommt die Moral

Wollen Sie Ihren Anwalt reich machen? Oder wollen Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrem Kind gerecht werden? Lernen Sie miteinander zu reden, lernen Sie einander zuzuhören und lernen Sie Lösungen zu suchen und übergeben Sie Ihre elterliche Verantwortung nicht in die Hände von Anwälten, Gutachtern oder Richtern. Sie als Eltern tragen die Verantwortung gegenüber Ihrem Kind. Seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild und zeigen Sie das Sie als erwachsener Mensch in der Lage sind Konflikte zu lösen und bereit sind Verantwortung zu übernehmen.

http://www.vaterlos.eu/begutachtung-im-familienrecht/

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