2013/11/21

Jahrestag der Kinderrechtskonvention: Ganz große Koalition für Kinderrechte notwendig - MdB, CDU und CSU beabsichtigen angesichts der vielfachen Klagen von Eltern und Großeltern offensichtliche Defizite zu prüfen - Bundesregierung akzeptiert Jugendamtskritik der UNO





Anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November erklärt Katja Dörner (MdB):

Eine schwarz-rote Koalition muss sich gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen zu einer echten großen Koalition für Kinderrechte erklären. In den letzten Jahren ist die notwendige Stärkung der Kinderrechte in Deutschland auf der Strecke geblieben. Zwar waren die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der Kinderrechtskonvention und das Engagement zur Schaffung der Individualbeschwerdemöglichkeit Schritte in die richtige Richtung. Aber gerade die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist zu reiner Symbolpolitik verkommen, weil rechtliche Konsequenzen ausgeblieben sind und die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge daher nicht verbessert wurde. Minderjährige Flüchtlinge brauchen dringend Schutz und Hilfe. Viele sind mehrfach traumatisiert. Aber statt die UN-Kinderrechtskonvention auch für diese Kinder voll umzusetzen, können minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in ihren Asylverfahren weiterhin wie Erwachsene behandelt werden. Dieser skandalöse Zustand muss durch eine umgehende Gesetzesinitiative beendet werden. Es ist an der Zeit, das Wohlergehen von Kindern grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen. Das Grundgesetz wäre der richtige Ort für eine klare Botschaft des Gesetzgebers.

Die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ist überfällig. Die grüne Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Initiative zu ergreifen. Anlässlich des letzten Jahrestages der Kinderrechtskonvention haben wir einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Sowohl die SPD wie auch die CSU haben sich für die Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung ausgesprochen. Eine ganz große Koalition im Deutschen Bundestag für die Kinderrechte wäre das richtige Signal für einen Neustart beim notwendigen Engagement für die Rechte von Kindern in Deutschland.
Kommentare

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  1. christina trautmann
    Menschenrechtsverletzung- Familienzerstörung durch Kinderklau – durch willkürliche Beschlüsse und Jugendämter
    Jugendämter unter Kontrolle stellen!!! Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen ist 2012 in Deutschland erstmals mit mehr als 40000 Kindern und Jugendlichen auf einen neuen Höchststand gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im August 2013 mitteilte, stieg die Zahl innerhalb eines Jahrs um fünf Prozent (1746) von 38481 auf 40227. Noch vor wenigen Jahren lag die Zahl unter 30000. Gegenüber 2007 (28192) ist sie damit um 43 Prozent gestiegen. Während 2007 aber noch wesentlich mehr Mädchen (15442) als Jungen (12750) in Obhut genommen wurden, waren es im vergangenen Jahr nahezu gleich viele Mädchen (20062) und Jungen (20165). Jedes vierte Kind hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit.
    Immer wieder werden Kinder unter fadenscheinigen Gründen von übereifrigen, sich profilieren wollenden Mitarbeitern des Jugendamts aus ihren Familien herausgerissen. Diese fadenscheinigen Gründe werden im Laufe des Entzugs immer wieder umgemodelt und angepasst, um im Nachhinein auch
    Fehlentscheidungen rechtfertigen zu können. Im Notfall mit Lügen, Verleumdung und Rufmord! Kinder und Familien werden systematisch zerstört. Das da System hinter steckt, sieht man daran, daß sich Vorgehensweise und Argumentation immer wieder ähneln in den meisten Fällen.
    Kinder und Eltern sehen sich meist NIE wieder!
    Eltern die sich nach Recht und Gestz wehren haben keine Chance und werden psychiatrisiert, kriminalisiert, mundtot gemacht und ruiniert.
    Deutschland ist das einzige Land, dessen Jugendämter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten können und den Ruf als “kinderfeindlichstes” Land manifestieren.
    Die Politik zeigt an der Änderung der Verhältnisse kein Interesse, obwohl zunehmend immer mehr Petitionen und Klagen gegenüber der Petitionsausschüsse, der Bundesregierung und der EU erhoben werden.
    Wann ändern Sie es ???
    Wir leben nicht mehr in einer Diktatur.
    Info Blog zur realistischen Situation der Kinder und Familien in Deutschland
    JUGENDAMTWATCH
    http://jugendamtwatch.blogspot.de/
    20.11.2013 um 21:47 Uhr

  2. Friedemann Mahler
    Man mag es nicht glauben, daß ausgerechnet Frau Dörner sich herausnimmt, sich über die Kinderrechte nach UNkrk auszulassen.
    Sie gehört immerhin der Partei an, die am aktivsten dagegen anrabuliert.
    Aber man sieht die Nebelkerze auch in diesem zynischen Text deutlich:
    “Zwar waren die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der Kinderrechtskonvention und das Engagement zur Schaffung der Individualbeschwerdemöglichkeit Schritte in die richtige Richtung.”
    Der erste Teil der Aufzählung stimmt zwar, aber im zweiten schwenkt sie ins diametrale Gegenteil um. Denn das sog. “Individualbeschwerderecht” ist keines. Kinder können, schon aus rechtlichen Gründen, selbst keine Individualbeschwerde erheben. Es geht, kurz gesagt, lediglich darum, noch eine weitere Möglichkeit zu schaffen, mithilfe welcher die Jugendämter und von ihnen belieferter und verwalteter Drittleister Kindern Familie und Wohnung entziehen können. Also ganz klar ein Anitikinderrecht.
    Die Kinder von Asylbewerbern ( ein wichtiges Problem, aber hier kaum von Relevanz ) sind ein Ablenkungsmanöver von den rund 170 000 Kindern, die p.A. in D. von familienrechtlichen Streitigkeiten betroffen sind.
    Weiter geht es hier:
    “Das Grundgesetz wäre der richtige Ort für eine klare Botschaft des Gesetzgebers.” u.s.w.
    Damit soll suggeriert werden, daß die UNkrk nicht im GG verankert wäre.
    Und so dumm und ungebildet ist Frau Dörner nicht, daß sie nicht ganz genau wüßte, daß das nicht stimmt. Sie steht sogar im Range eines vorragig zu beachtenden Bundesgesetzes.
    Lediglich die Rechtsprechung und der Gesetzgeber weigern sich, die verfassungsmäßig garantierten Kinderrechte im juristischen u. behördlichen Alltag umzusetzen.
    Soweit bekannt, hat sich gerade die grüne Partei sogar in der Abstimmung ausdrücklich für die verschlimmbesserte Wiedereinführung des §1626a BGB ( plus Korrespontierende ) eingesetzt, also gegen Gleichberechtigung im Recht des Kindes auf Wohnung und Familie.
    21.11.2013 um 2:23 Uhr

  3. Friedemann Mahler
    Tja, mit der UNkrk haben wir in D. ja ein ganz besonderes Problem. Wann D. das Papier unterzeichnet hat, weiß nicht, aber ich weiß, daß D. die UNkrk 1992 unter “Auslandsvorbehalt” gestellt hat, w.h. sie soll überall gelten, nur hier nicht. Dieser Vorbehalt wurde rechtskräftig im erst Juni 2010, also nach 18 Jahren vehementer Verweigerung, zurückgenommen. Seitdem hat sich aber nichts positives dazu getan, im Gegenteil. Etwa einen Monat später setzte das Bundesverfassungsgericht den krk-feindlichen §1626aBGB ( plus damit korrespondierende ) außer Kraft, weil es einige Rügen aus Strasbourg desbezüglich gab. Lange passierte nichts. Man debattierte dünnsinnig herum.
    Im Frühjahr wurde der § in verschlimmbesserter Form wieder eingeführt und ist seit 19. Mai 2013 wieder rechtskräftig!
    Dadurch haben wir jetzt eine völlig schizophrene Situation. Denn: seit Juni 2010 gilt die UNkrk als integraler Teil des Grundgesetzes und ( ! ) steht im Range eines vorrangig zu beachtenden ( sog. “einfachen” ) Bundesgesetzes. Und gleichzeitig ist eine der wichtigsten desbez. Ausführungsvorschriften, nämlich jener § 1626a BGB ( plus…) dem diametral entgegengesetzt!
    Die Rechtsprechung weigert sich per se, die Tatsachen auch nur zur Kenntnis zu nehmen.
    Und die grünbraune Partei rabuliert herum und initiiert Kampagnen, daß doch jetzt die Kinderrechte in’s Grundgesetz aufgenommen werden sollen, bewußt und vorsätzlich ausblendend, daß diese da bereits ausdrücklich drin verankert sind.
    Irre? Ja! Ist es.
    21.11.2013 um 3:12 Uhr

  4. Thomas Penttilä
    Es ist ja wirklich an der Zeit, dass in Deutschland eine kindergerechte Politik eingeführt wird. Erst vor wenigen Monaten hat die UNO-Menschenrechtskommission Deutschland gerügt. Mangels jegliche Kontrolle der Jugendämter ist das Land überhaupt nicht in der Lage, die Kinderrechts-, Menschenrechts- und Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es gibt eine ganze Menge zu tun, eine Anpassung des Grundgesetzes ist auf der Prioritätenliste allerdings ganz unten. Deutschland prangert Menschenrechssituation in der Mongolei an aber ist blind für die eigenen Menschenrechtsverletzungen.
    21.11.2013 um 8:28 Uhr

  5. Günter Mühlbauer
    Sehr geehrte Katja Dörner
    nachfolgende Politische Forderungen haben wir auch an das Europäische Parlament / STRAßBOURG
    am TAG der MENSCHENRECHTE 2012 übergeben…
    Mit der Aktion Trennungsväter (verlassen ) Deutschland gingen Trennungseltern 2003 von Regensburg zu Fuß nach Straßbourg. Dort wurden dann den Europäischen Richtern Blumen für Ihre Rechtsprechung die uns Deutsche Richter noch vorenthalten überreicht.
    Nach 10 Jahren waren nochmals Trennungseltern in Straßbourg und überreichten die nachfolgenden Forderungen gegenüber Deutschland…
    Der aktuelle Gesetzentwurf der Regierung zur Neuregelung des Sorgerechts für nicht verheiratete Eltern weckt denn Streit der Eltern ab Kenntnis der Schwangerschaft, weil Anwälte und feministisch-parteiliche Frauenverbände schon jetzt empfehlen, alles Verwertbare gegen den Vater zu sammeln um es in ein mögliches Verfahren einzubringen. Das zersetzt die Partnerschaft von Beginn an und gibt der Familie, wie auch immer sie gestaltet sein mag, einen schlechten Start.
    Beide Elternteile werden in die Hände von Juristen getrieben, die unabhängig von Familien- und Sozialpolitik der Länder befinden sollen, ob ein Vater wirklich Vater sein darf oder nur Erzeuger und Zahlvater sein soll. Den Familienrichtern wird bereits heute vorgehalten, Menschenrechte zu verletzen und abseits der Verfahrensordnung Kooperationen mit den Städten/Landkreisen, Rechtsanwälten, den Gutachern und Verfahrensbeiständen (sogenannter Anwalt des Kindes) zu betreiben. Die Zukunft der Eltern und ihrer Kinder wird fremdbestimmt. Die Vater-Kind-Beziehung ist ein Spielball der Politik und der Juristen.
    Die Jugendämter der Städte, Gemeinden und Landkreise unterliegen keiner funktionierenden Fachaufsicht und können hinsichtlich ideologischer Überzeugung und finanzieller Interessen völlig frei walten. Es darf nicht sein, dass der Vater vom Landkreis oder Stadt als “vaterwürdig“ bewertet werden kann. Auch darf es nicht sein, dass die Mutter dem Landkreis oder Stadt Einblick in ihre intimsten Lebensumstände geben muss.
    Die Mitarbeiter vom Jugendamt agieren ohne Fachaufsicht nach eigenem Ermessen. Sei Jahrzehnten wird nichtehelichen Müttern geraten, das Sorgerecht nicht mit dem Vater zu teilen, weil später zwangsläufig Probleme auftreten würden.
    Familienrichter schieben ihre Verantwortung auf Gutachter ab, die sich in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis befinden.
    Diese Menschenrechtsverletzungen gehen weiter, bis Kinder ihr natürliches Recht auf den Vater und Großeltern ab Geburt erhalten. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge beider Elternteile. Unabhängig davon, ob der Vertrag der Ehe geschlossen wurde oder die Eltern miteinander leben. Das Kind hat keinen Einfluss auf die rechtliche Situation seiner Eltern. Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Eltern und Großeltern. Von Anfang an und auch nach Trennung oder Scheidung.
    Begründung:
    Artikel 1 des Grundgesetzes sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu schützen ist die Verpflichtung der staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.
    Artikel 2 des Grundgesetzes sagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung hat und die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie ist zu schützen und das ist die Verpflichtung der staatlichen Gewalt.
    Artikel 3 des Grundgesetzes sagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und das Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
    Artikel 6 des Grundgesetzes sagt, dass die Pflege und die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist. Das gilt auch für nichteheliche Eltern und ihre Kinder. Woraus zu folgern ist, dass kein Elternteil ohne schwerwiegenden Grund aus seiner Pflicht entlassen oder ausgegrenzt werden darf.
    Der aktuelle Referentenentwurf verstößt weiterhin gegen das Grundgesetz, gegen die EMRK und gegen die UN-Kinderrechtekonvention.
    Forderungen:
    Gemeinsames Sorgerecht, ab der Vaterschaftsanerkennung oder Feststellung.
    Verantwortungsübernahme und Hilfeleistung der Sozial-/Familienministerien der Länder insbesondere bei strittigen Verfahren.
    Familienrichter mit einer Fachpsychologischen Ausbildung und regelmäßigen Weiterbildung die zwischen den Eltern vermitteln statt richten.
    Die Jugendämter unterliegen den Weisungen von Bundesländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden. Deshalb brauchen wir eine bundeseinheitliche Fachaufsicht, die sich an den europäischen Standards orientiert.
    Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention Artikel 9 und 18 in der Praxis.
    KINDER brauchen zu einer gesunden Entwicklung
    beide ELTERN & GROßELTERN
    Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
    Günter Mühlbauer REGENSBURG
    21.11.2013 um 8:42 Uhr

  6. Thomas Porombka
    Sehr geehrte Frau Dörner,
    wieder einmal lese ich von Seiten der Bündnisgrünen leere Worthülsen.
    Kinderrechte werden nicht dadurch gestärkt, dass man Konventionen unterschreibt, sondern indem man dafür sorgt, dass diese JKonventionen eingehalten werden.
    Unsere Gesetze sehen vor, dass Jugendämter angehört werden MÜSSEN, wenn ein Familiengericht über Kinder zu entscheiden hat. Die selben Gesetze gestatten es den Jugendamtsmitarbeitern, das Gericht zu belügen; sie sind nicht an die prozessuale Wahrheitspflicht gebunden. Willkür und purem Machtgehabe sind Tür und Tor geöffnet.
    Konfrontiert man die Bunderegierung damit, versteckt sie sch hinter der Behauptung, Kinder- und Jugendschutz sei Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung; eine Überwachung durch den Bund sei nicht möglich. Insofern sind die Vertreter der Bundesregierung nicht befugt, irgendwelche Kinderschutzkonventionen zu unterzeichnen, denn sie können deren Einhaltung nicht gewährleisten.
    Auch bei den Bündnisgrünen vermisse ich klare Konzepte zur Behebung dieses Missstandes. Die wären wesentlich wichtiger als leere Grundsatzerklärungen.
    Mit enttäuschten Grüßen
    Thomas Porombka
    21.11.2013 um 9:24 Uhr

http://katja-doerner.de/2013/11/20/jahrestag-der-kinderrechtskonvention-ganz-grose-koalition-fur-kinderrechte-notwendig/




CDU und CSU beabsichtigen angesichts der vielfachen Klagen von Eltern und Großeltern offensichtliche Defizite zu prüfen - Bundesregierung akzeptiert Jugendamtskritik der UNO http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/11/cdu-und-csu-beabsichtigen-angesichts.html


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