2013/09/25

Wieder vereint: Ein Rückblick von Dirk Wunderlich


 The Wunderlich Family, homeschooling 2009

Liebe Freunde und Bekannte,

nach einem turbulenten Wochenende kommen wir nun endlich dazu, Euch zu schreiben.

Wir sind sehr dankbar für die große Unterstützung, die uns in den vergangenen 3½ Wochen entgegengebracht wurde. Sei es durch anteilnehmende eMails oder auch praktische Unterstützung vielfältiger Art.

Was wir uns schon am ersten Tag der Inobhutnahme dachten, und was dann am Tag der Gerichtsverhandlung offenbar wurde, war, daß das Jugendamt schon lange diese Inobhutnahme geplant hatte (seit Juni), und daß die Kinder für ein Jahr von der Familie getrennt werden sollten. Es ging hier um nachhaltige Familienzerstörung (»basale Neuorientierung«) und nur nebenbei um Durchsetzung der Schulpflicht. Diese wurde lediglich als Aufhänger für die offizielle Darstellung gewählt.

Unsere älteste Tochter (Machsejah) wohnte der Verhandlung auf eigenen Wunsch bei, wozu sie das Recht hat, weil sie mittlerweile vierzehn Jahre alt ist. Nach ungefähr zwei Stunden wurden sie und ihre drei Geschwister von Richter Malkmus befragt. Danach gingen die drei Geschwister wieder in das spezielle Kinderzimmer des Gerichts zu ihren Betreuern zurück. Als die Verhandlung fortgeführt wurde, fragte Richter Malkmus, ob Machsejah nicht auch schon nach unten gehen könnte, damit die Betreuer mit den Kindern wieder zurück in die Jugendhilfeeinrichtung (nach Wetzlar) fahren könnten. Unser Anwalt, Herr Vogt, machte einen Einwand bzgl. Machsejah und drückte dabei seine Hoffnung aus, daß die Kinder vielleicht »heute noch« zu ihren Eltern zurückkönnten. Daraufhin meinte Richter Malkmus, daß er »heute sowieso noch keine Entscheidung treffen« würde. Diese »Vorentscheidung« betrübte uns natürlich sehr, und damit war klar, daß die Kinder mindestens noch weitere drei Wochen in der Einrichtung verbleiben müßten, weil der eigentliche Haupttermin (unabhängig von dem »Eilverfahren«) am 10. Oktober stattfinden sollte.

Machsejah wurde dann aber nicht mehr weiter vom Richter behelligt, und die Verhandlung ging weiter. Obwohl nichts Neues zur Sprache kam, was vielleicht eine entscheidende Veränderung hätte bewirken können, fragte Richter Malkmus eine halbe Stunde später unvermittelt die Vertreter des Jugendamts, ob sie »einverstanden« wären, wenn die Kinder »heute den Eltern zurückgegeben« würden. Wir waren sehr überrascht (und natürlich auch sehr erfreut) und lauschten nur noch ängstlich den Antworten des Jugendamts. Deren Leiter, Herr Weber, hatte plötzlich »nichts dagegen«. Er wollte sogar das Sorgerecht wieder auf uns Eltern zurückübertragen wissen. Auch der Amtspfleger des Jugendamts für unsere Kinder, Herr Harms, wollte den Antrag stellen, daß er aus seiner Pflegschaft entlassen würde. Nur der Verfahrensbeistand, Herr Wiebe, war dagegen. 

Er wollte nicht nur, daß die Kinder weiterhin in der Einrichtung verblieben, er wollte sogar, daß auch noch die Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt/Amtspfleger übertragen würde. Richter Malkmus schlug dann einen Kompromiß vor, daß er den Verhandlungstermin vom 10. Oktober auf »Anfang, Mitte Dezember« verschieben würde, so lange noch das Sorgerecht beim Jugendamt verbliebe und dann – bei Wohlverhalten unsererseits – das Sorgerecht uns wieder zurückgegeben werden könnte. Verfahrensbeistand Wiebe war dennoch nicht einverstanden, mußte sich dann aber dem Willen Richter Malkmus’ beugen.

Ein Einschub bzgl. »Verfahrensbeiständen« ganz allgemein: Unser Verfahrensbeistand erwies sich in dem ganzen Verfahren als der viel schlimmere Feind. Er war es, der sowohl die Gerichte (Familiengericht, OLG) als auch das Jugendamt immer wieder zur »massiveren Intervention des Staates« aufforderte bzw. ermunterte. Familiengerichtliche Verfahren vor dem Hintergrund »Homeschooling« sind eine juristische Farce. Ein für die Eltern (und Kinder) wildfremder Mensch wird vom Richter zum »Verfahrensbeistand« bestellt, der »die Interessen [der] Kinder« angeblich »vertritt«. Solch eine Vorgehensweise ist im besten Fall mal wieder ein euphemistischer Scherz (wobei tyrannisierten Heimschuleltern natürlich nicht zum Scherzen zumute ist).

Daß solche »Beistände« unmöglich »die Interessen [der] Kinder« vertreten können, liegt in der Natur der Sache. Richtigerweise vertritt solch ein »Verfahrensbeistand« ausschließlich die Interessen des Staates, von dem er auch bestellt wurde (und bezahlt wird)! Er denkt mit der gleichen ideologischen Verblendung wie staatliche Behördenvertreter (denn er hat ja gleicherweise eine »staatlich anerkannte« Ausbildung absolviert) und hat somit auch die gleichen illegitimen Erziehungsziele des Staates (euphemistisch getarnt als »Rechte des Kindes«) verinnerlicht, auf dessen bisher erfolgte (bzw. nicht erfolgte) »Bilanz« er die Kinder lediglich abklopft.
Eltern sollen dann hinnehmen, daß solche »Beistände« sich das »Recht« herausnehmen, mit ihren Kindern »Einzelgespräche« zu »führen«. Warum solche Geheimniskrämerei? Liegt das wieder einmal an dem grundsätzlichen »Mißtrauen«, das der Staat gegen Eltern hegt? Eltern jedenfalls hegen mindestens in gleicher (nur vollkommen berechtigter) Weise ein Mißtrauen gegen solche Vorgehensweisen. Es läßt sich bzgl. »Verfahrensbeiständen« folgendes festhalten:

Erstens, die Rahmenbedingungen, unter denen ein Verfahrensbeistand seinen Bericht verfertigt, läßt Objektivität von vornherein gar nicht zu. – »Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.« – Schaut man sich Internetseiten an, in welchen Verfahrensbeistände (und solche, die es werden wollen) sich gegenseitig Tips geben, so wird eins ziemlich schnell klar: Man buhlt um die Gunst eines Richters, um überhaupt sein erstes »Engagement« zu bekommen, und man wird künftig alles unterlassen, um dessen Gunst wieder zu verlieren. Ein »Sachstandsbericht«, der die tatsächlichen »Interessen der Kinder« enthielte (einschließlich der damit verbundenen »Empfehlung«, die Kinder von ihren Eltern unterrichten zu lassen), würde garantiert zur Folge haben, daß künftige Bestellungen ausblieben oder zumindest spürbar geringer würden. Ein vom Staat bezahlter »Verfahrensbeistand« (in ideologisch begründeten Sorgerechtsentzügen) bleibt somit immer staatlicher Interessenvertreter. Anstatt nämlich die bei Heimschulkindern festgestellten Interessen »im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen«, unterschlägt ein solcher diese und bringt ausschließlich staatliche Interessen »zur Geltung«.
Zweitens, Verfahrensbeistände sind aufgrund ihrer »wissenschaftlichen« Ausbildung (die sehr stark von Ideologie geprägt ist) gar nicht in der Lage, das tatsächliche »Interesse der Kinder festzustellen«, statt dessen aber befangen von der Zwangsvorstellung angeblicher »Interessen« von Kindern, die man durch seine Ausbildung nun zu kennen meint.

Überall da, wo das tatsächliche Interesse von Kindern von diesen Vorstellungen abweicht, wird ein Verfahrensbeistand grundsätzlich eine Beeinflussung durch die Eltern unterstellen, weil ja die »wahren« Interessen von Kindern zwangsläufig mit den »wissenschaftlichen« Normen übereinstimmen müssen. Auf die Idee, daß Kinder sehr genau spüren (und ebenfalls so genau wissen), daß sie keinesfalls in die öffentliche Schule gehen und statt dessen lieber von ihren Eltern unterrichtet werden wollen, kommen solche »wissenschaftlich« ausgebildeten Verfahrensbeistände erst gar nicht.

So werden dann klare Rückmeldungen seitens der Kinder (»Ich will nicht in die Schule gehen!«, »Wir wollen nach Hause zu unseren Eltern!«) einfach so lange umgedeutet, bis diese wieder in das als einzig richtig empfundene Schema hineinpassen. Ihre angebliche Objektivität, die Verfahrensbeistände aufgrund der Illusion, Erziehungs»wissenschaften« hätten objektive Tatsachen zutage gefördert, irrtümlich annehmen, ist in Wirklichkeit reine Ideologie, die objektives Erkennen geradezu verunmöglicht.
Anstatt einfach (kindlich) die Kinder nach ihrem tatsächlichen Willen zu befragen, versuchen Verfahrensbeistände mit unnatürlichen und umständlichen Fragen das Phantom eines von den Eltern »unabhängigen« Kinderwillens zu extrahieren, der aber nur in ihrer ideologisch (»wissenschaftlich«) geprägten Vorstellung existiert und nirgends sonst.

Hier wird deutlich, wohin »wissenschaftliche« Ausbildung im soziologischen Bereich führt: Es wird übersehen (eigentlich: ignoriert), daß in Familien mit gut funktionierenden Bindungen die Kinder eher das gleiche wollen wie die Eltern. Wir sagen: »eher«. Damit meinen wir, daß der überwiegende Teil des Kinderwillens sich mit dem der Eltern deckt; es gibt aber genügend Bereiche, wo das Kind seinen »eigenen« Willen hat (und natürlich auch haben kann). In der »modernen« Erziehungspsychologie jedoch gilt eine Sozialisation nur dann als »gelungen«, wenn der Wille des Kindes möglichst früh und möglichst stark von den Vorstellungen der Eltern abweicht. Hier haben wir aber ideologische Vorgaben, die familienzerstörerisch wirken und keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. 

Die neueren Ergebnisse der Hirn- und Bindungsforschung bestätigen jedenfalls die schon immer gekannten Binsenweisheiten, daß Kinder in gut funktionierenden Familien sich in harmonischer Weise zu ihren Eltern ergänzen (und sich nicht zwanghaft profilieren müssen, indem sie eine möglichst oppositionelle Haltung ihren Eltern gegenüber einnehmen).
In deutschen »rechtsstaatlichen« Familiengerichtsverfahren wird also durch Hinzuziehung eines Verfahrensbeistands mal wieder der Schutzraum der Familie schon im Vorfeld gewalttätig durchbrochen und der angebliche »Kinderanwalt« entpuppt sich ganz schnell als lupenreiner »Staatsanwalt« (der eigentlich nur in Strafverfahren beteiligt ist). Man könnte es aber auch anders sagen: Es lohnt sich für deutsche Familienrichter zweifellos, Verfahrensbeistände als »Advocatus Diaboli« einzusetzen. Denn es ist ja offensichtlich, daß diese nicht die Interessen der Kinder vertreten, sondern ausschließlich die »der Gegenseite (ohne ihr selbst anzugehören)« – also des Staates (weshalb eben »Staatsanwalt« die treffendere Bezeichnung wäre).

Wir raten also allen Eltern, die in familiengerichtliche Verfahren verwickelt werden, dringend, sich auf keinen Fall mit Verfahrensbeiständen einzulassen. Ihnen wird dann zwar gedroht, daß dies als »unkooperativ« zur Last gelegt wird, doch ist dies noch immer das geringere Übel. Läßt man sich auf den Verfahrensbeistand ein, so stehen dann aufgrund dessen »Sachstandsberichts« sowohl Lügen bzgl. der Familie als auch familienzerstörende »Anregungen« in der Akte, die ihre Wirkung zeigen. So fehlt es – außer der Feststellung, man sei unkooperativ – dann wenigstens an den Lügen, was an sich schon eine Art »Gewinn« darstellt.

Auf jeden Fall wurden die beiden Beschlüsse des Eilverfahrens zurückgenommen. Das Eilverfahren gründete sich im übrigen vor allem auf die »Gefahr«,
»dass die Familie sich, wie schon einmal geschehen, ins Ausland absetzt oder unter steigendem äußerem Druck die Gefahr einer Selbstgefährdung besteht«.
Mit einer solchen »Gefahr im Verzug«-Konstruktion wurden unsere Kinder aus der Familie geholt, um dann freie Hand zu haben. Kafkaesk wird es aber spätestens dadurch, daß ein Auswandern ins bildungsfreie Ausland als »Gefahr für das Kindeswohl« angesehen wird, das solch ein brachiales Vorgehen (wie in unserem Fall geschehen) offensichtlich rechtfertigt.

Unsere Verweigerungshaltung war ebenfalls eine ganz andere, wie dies in den Medien dargestellt (und von manchen offensichtlich geglaubt) wurde. Unsere Verweigerung bezog sich auf den Schulzwang im allgemeinen, den wir nach wie vor nicht anerkennen (nur uns diesem beugen). Die »Lernstandserhebungen« letzten Jahres verweigerten wir, weil diese lediglich zur Einstufung in die Schule dienen sollten und nicht als Überprüfung, ob alles in Ordnung sei – also um den Schulzwang durchsetzen zu können.
Von unserer Seite wurde (teurer) Fernschulbesuch (Studiengemeinschaft Darmstadt) angeboten einschl. unangemeldeter Besuche von Schul- und/oder Jugendamt sowie Mitgliedschaften in Vereinen. In diesem Angebot war alles enthalten, worum es angeblich dem Staat ginge: Durch entsprechende Zeugnisse der Studiengemeinschaft Darmstadt hätte der entsprechende Lernstand nachgewiesen werden können, durch Mitgliedschaften in Vereinen wäre die ach so wichtige »Gemeinschaft mit anderen Kindern« gesichert gewesen. Immer wieder baten wir um »Gespräche am runden Tisch«. Auch diese Bitten wurden entweder völlig ignoriert oder mit dem Hinweis, diese seien nicht »zielführend« abgetan. (Als »zielführend wird nur der Schulbesuch angesehen.)

Es wurde also zu 100% auf dem Schulbesuch beharrt und keinen Millimeter davon abgewichen. Nicht wir haben uns verweigert, sondern das Schul- bzw. Jugendamt. Von unserer Seite war unser Kompromißangebot auch ein echter Kompromiß, da wir mittlerweile ein freilernerisches Konzept verfolgen, das wir als das bessere ansehen. Wir sehen nämlich auch den Umstand, daß bestimmte Bildungsinhalte in entsprechenden Schuljahren vermittelt werden müssen, als eine unnötige Einschränkung natürlichen Lernens an. Aufgrund persönlicher Erfahrungen in den letzten Jahren, wo wir das klassische Homeschooling nicht mehr so umsetzen konnten wie vor unserer Flucht ins Ausland als auch dem Lesen entsprechender Bücher (André Stern: Und ich war nie in der Schule) stellten wir fest, daß unsere Kinder sich viel besser entwickelten als unter dem starren System von staatlichen Lehrplänen. Obwohl wir davon überzeugt sind, auch hierin völlige Freiheit von Gott bekommen zu haben (und auch nur wir Eltern stehen dafür vor Ihm und unseren Kindern in der Verantwortung, der Staat übernimmt keine), worin, wann und auf welche Weise wir unsere Kinder unterrichten, wäre eben eine Rückkehr zu den staatlichen Lehrplänen ein echtes Opfer an Freiheit und natürlichem Leben gewesen. Doch Homeschooling darf es grundsätzlich in Deutschland nicht geben, ob freilernerisch oder streng nach Lehrplan:

Das geistige und seelische Wohl der Kinder sei nachhaltig gefährdet, weil die Beteiligten zu 1 die für die Entwicklung der Kinder in einer pluralistischen Gesellschaft wichtige staatliche Schulerziehung ablehnten und verhinderten. Dabei könne dahinstehen, ob die Heimunterrichtung der Kinder eine hinreichende Wissensvermittlung gewährleiste; denn durch den gemeinsamen Schulbesuch sollten Kinder auch in das Gemeinschaftsleben hineinwachsen. Es sei notwendig, Kinder auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen. (BGH, XII ZB 41/07 vom 11.9.2007, Abs. 7)

Das tolle »Angebot« des Jugendamts, eine christliche Schule besuchen zu können, war also in Wirklichkeit gar kein Angebot, denn dies kann jeder Bürger der Bundesrepublik tun, wenn er dies will, und er braucht dazu keine besondere Genehmigung des Schul- oder Jugendamtes bzw. dies hätten wir auch schon 2005 tun können. Es blieb also bei 0% Kompromißbereitschaft und 100%iger Maximalforderung von seiten des Schul- und Jugendamtes, was nun mit der Brechstange Kindeswegnahme / Erpressung mittels als Geiseln gehaltener Kinder nun auch erzwungen wurde. (Paragraph 68 des Hessischen Schulgesetzes heißt tatsächlich »Schulzwang«.)

Schließlich noch ein paar Sätze zu: »Das Paar hatte […] ihre Kinder von der Außenwelt abgeschirmt.« Es ist wirklich unglaublich, was wir hier an Verleumdung erleben mußten. Unsere Kinder bewegen sich völlig frei und ungezwungen in unserem Wohnort. Eine empörte Anwohnerin schrieb zwei Tage nach der Inobhutnahme in einem Brief »an die zuständige staatliche Behörde«:

Auf meinen Waldspaziergängen habe ich sie kennengelernt: vier schöne Kinder, ordentlich gekleidet, niemals vorlaut oder frech, wissbegierig was Tiere und Pflanzen betrifft und friedlich im Umgang miteinander. Sie fielen mir auf, waren fröhlich und offen. Solch nette Kinder sind selten und ich habe mich mit ihnen angefreundet. Auch das liegt nicht im Trend unserer Zeit, dass Kinder zu alten Leuten so höflich sind, Ich bekam Hochachtung vor diesen Eltern, denen gelingt, was nicht alle Pädagogen für sich verbuchen können. (Gabriele Herget)

Ein anderer Nachbar schrieb ebenfalls ans Familiengericht:

Ich bin froh, dass meine Tochter mit diesen Kindern spielt weil sie sehr natürlich sind. In der Schule sprechen sie immer nur über teure Sachen oder Handys. Bei Wunderlichs lernt meine Tochter viel über die Natur. Sie lesen meiner Tochter auch aus Büchern vor und ich bin froh, dass es dort keinen Fernseher gibt (ich habe auch keins). Als mir die Eltern einmal bei einem Behördenbrief geholfen haben, haben die Kinder zusammen mit meiner Tochter sogar ein Essen alleine gekocht. (Yosof Moschfek)

Es macht sich aber eben besser, eine Familie, der man mit absolut unverhältnismäßiger (und illegaler) Staatsgewalt begegnet ist, in der Öffentlichkeit als »streng religiös«, und deren Kinder »von der Außenwelt abgeschirmt« darzustellen, um dadurch mehr Verständnis bei der Bevölkerung erheischen zu können.

Jedenfalls sind wir sehr dankbar für alle Unterstützung, die uns entgegengebracht wurde. Am Tag der Inobhutnahme waren wir wirklich am Boden zerstört. Doch was dann daraufhin geschah, hat uns ungemein gestärkt und wieder aufgerichtet. Ohne diese Stärkung hätten wir es nicht vermocht, uns zur Wehr zu setzen und um unsere Kinder zu kämpfen. Deshalb noch einmal hier an dieser Stelle: Vielen Dank für alle Eure Unterstützung.

Liebe Grüße
Dirk & Petra Wunderlich

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