Gleichberechtigung Mutter Macht

Wem gehören die Kinder? Hier endet die Gleichberechtigung der Männer 
Von Ralf Bönt

Vor einigen Jahren wollte ich mit meinem Sohn zum Skilaufen an die Schneekoppe fahren. Um einen Reisepass für ihn zu beantragen, ging ich zum Bürgeramt, wo ich feststellen musste, dass keine Sachbearbeiterin von meinem Sorgerecht informiert war. Ich holte den amtlichen Zettel mit der Sorgerechtsteilung von zu Hause, aber einen Pass konnte ich für meinen Sohn ohne die Unterschrift seiner Mutter sowieso nicht beantragen.

»Was meinen Sie wohl«, sagte die junge Frau hinter dem Schreibtisch gelangweilt, »wie viele Kinder jedes Jahr von ihren Vätern entführt werden.« Erst beim Fortfahren blickte sie mir in die Augen: »Wenn die erst mal außer Landes sind, kriegt die keiner mehr.« Nur kurz stellte ich mir in dieser Sekunde vor, ohne Pass nach Zittau zu fahren und zu sehen, ob die Schranke offen war. Vielleicht würden wir auch durchgewunken oder könnten mit den Grenzern reden. Dann sah ich die Tränen meines Sohnes für den Fall, dass wir umkehren mussten. Ich sah ein: Der Skiurlaub musste verschoben werden.

Danach änderte die Mutter ohne Rücksprache im selben Amt den Hauptwohnsitz unseres Sohnes. Ich konnte dies allein nicht rückgängig machen. Diesmal erklärte mir eine ältere Dame, ich habe doch selber gesagt, dass man den Wohnsitz nicht ohne Zustimmung beider Eltern ändern könne. Zwei Fehler, meinte sie, seien einer zu viel. So fand ich mich in einer Anwaltskanzlei wieder, bis der Wohnsitz wieder da war, wo sich unser Sohn am meisten aufgehalten hatte.
Damals ließ ich meine Vaterschaft auch in meinen Reisepass eintragen, denn als wir doch noch auf dem Weg zur Schneekoppe waren, wären wir fast nicht über die Grenze gekommen. Wir tragen nicht denselben Nachnamen, ich hatte der Mutter da den Vortritt gelassen. So konnte ich nicht nachweisen, erlaubterweise mit dem Kind zu reisen. Erst mit der Eintragung im Pass hatte ich amtlich, dass mein Sohn wirklich mein Sohn war.
Als dieser Pass jetzt ablief, erfuhr ich von einer Neuerung: Man kann zwar den eigenen Fingerabdruck in den neuen Pass einlesen lassen, Kinder werden aber nicht mehr notiert. Eigentlich müsste ich den Zettel mit dem Sorgerecht jetzt also immer bei mir tragen, ohne zu sehr zu hoffen, dass er mir an einem Schlagbaum, auf einer Polizeiwache oder gar in einem Krankenhaus wirklich helfen würde, etwa wenn es gilt, eine schnelle Entscheidung zu treffen. Ich sehe die skeptischen Blicke der Beamten oder Ärzte lebhaft vor mir: Ein Mann, der ein abgegriffenes DIN-A4-Blatt aus der Innentasche des Jacketts holt und umständlich entfaltet, um sich als Vater seines Sohnes auszuweisen? Das schürte die Skepsis. Man würde wohl den Ausweis des Kindes verlangen, unmöglich, den immer bei sich zu haben, und dann eh nach der Mutter rufen. Ich bin auch nicht bereit, das Schreiben eines Amtes zusammengefaltet auf meinem Herzen zu tragen, um mich als Vater fühlen zu dürfen. Vaterschaft darf keine Sondergenehmigung nötig haben.

Vielmehr wäre die konsequente Weiterführung der Erfindung der Vaterschaft nicht nur ein wichtiger Punkt einer erfolgreichen Politik der Geschlechter, sondern ihr Kernstück. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Vater und Kind taugt überhaupt als Schlüssel des Zivilisationsprozesses. In vorzivilisatorischen Zeiten gab es nämlich keinen leiblichen Vater. Man wusste schlicht nicht, wer der Vater welchen Kindes war. Da Verwandtschaft überhaupt nur über die Mutter existierte, galt das Mutterrecht, zu Deutsch: das Matriarchat. Zur Eindämmung der Inzucht entwickelte sich aus diesem Urzustand die Familie. Über geregelte Strukturen mit Polygamie oder Polyandrie war es ein weiter Weg bis zur monogamen Familie von heute.
Manches auf diesem Weg ist bekannt, aber das gilt nicht für den Anlass zum Umstieg auf das Vaterrecht. Vermutlich hatte es mit dem Erwerb des Unterhaltes außerhalb des Wohnortes zu tun, der dort auch Besitz schuf. Dass sich Privateigentum in diesem Moment gebildet habe und der Kapitalismus männlich sei, während zuvor weiblicher Kommunismus geherrscht habe, ist zwar eine Annahme, die man unter anderem in den Schriften August Bebels findet. Es muss deshalb aber nicht gleich wahr sein. Materielle Güter gab es gewiss zuvor auch schon, und Habgier ist nicht als Privileg des Mannes bekannt.