2013/08/31

Brutaler Kindesentzug durch das Jugendamt Eisenberg






Antonya sofort wieder zu ihren Eltern lassen! Unsere Tochter Antonya wurde gegen ihren Willen in ein Heim verbracht.

Unser 13-jähriges Mädchen ist daraufhin aus dem Heim geflohen und lebt jetzt mit uns im Untergrund. Das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und die zuständige Richterin sollen ihre unmenschliche Entscheidung überdenken und wiederrufen. Außerdem soll das Landesjugendamt Niedersachsen das Jugendamt und die Richterin unabhängig untersuchen.

Nach "Entführung" ins Heim: Unsere Tochter Antonya sofort wieder zu uns lassen!


https://www.change.org/de/Petitionen/nach-entf%C3%BChrung-ins-heim-unsere-tochter-antonya-sofort-wieder-zu-uns-lassen?share_id=ZPOBcBxqrs&utm_campaign=autopublish&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition 

Deutsche Jugendämter - Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?




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Bei Hausunterricht verstehen Jugendämter keinen Spaß.

Im August war es amtlich: Mehr als 40.000 Kinder nahmen deutsche Jugendämter im vergangenen Jahr „in Obhut“.  
Das herrlich veraltete Wort – nirgendwo sonst enthält es so heimeligen Tiefgang. Oder aber blanken Schrecken.

Wer entscheidet, wie sie ihre Kindheit und Jugendzeit verbringen: Leibliche Eltern – oder fragwürdige Nicht-Eltern?


Fünf Prozent mehr „Sorgeberechtigte“ als 2011, wissen die Bundesstatistiker, hätten ihre Aufgabe nicht ordentlich erfüllt. Bei versagenden Eltern muß der Staat die Kinder unter seine Fittiche nehmen. Mit steigender Tendenz. Doch hinter den Zahlen verbirgt sich manches Lehrstück aus dem Schauderbuch des Unmenschen – und des Unrechtsstaates. Zweifel sind angebracht, ob es nur um das Behütet-Sein von Kleinen und etwas Größeren geht.
Worin besteht die „akut gefährdende Situation“, die den staatlichen Eingriff rechtfertigt? Das klärt spröde Statistik nicht. Auch nicht, in welchem Fall der Staat besser „obhüten“ kann, als die leiblichen Eltern. Darüber gibt, wenn überhaupt, das Bürgerliche Gesetzbuch Aufschluß, im Verein mit den Grundrechten. Vor allem jedoch die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall. Theoretisch. Denn jeder Beschluß eines Amtsrichters kann die vereinigten Worthülsen elegant wegräumen – einen entsprechenden Antrag des Jugendamts vorausgesetzt.


Schauderstück behördlicher Vollmacht
 
Jüngstes und drastisches Beispiel hierfür ist Familie Wunderlich aus einem Vorort von Darmstadt. Ihre vier Kinder von sieben bis vierzehn Jahren entrissen zwanzig Sozialarbeiter mit Polizeigewalt dem Elternhaus. Das überfallartige Eindringen in die Familienwohnung am Vormittag des 29. August 2013 sollte eine Auseinandersetzung klären, den das Darmstädter Jugendamt auf dem Rechtsweg nicht gewinnen konnte. Offizieller und einziger Grund des brutalen Zugriffs auf die Kinder: Abwesenheit aus einer staatlichen Schule.
Selbst bei notorischen Schulschwänzern wird so scharf nicht geschossen. Doch Wunderlichs gelten als „Homeschooler“. In den Augen gutmenschlicher Sozialtechniker sind solche Leute brandgefährlich. Daher verfügte bereits Anfang September 2012 ein Darmstädter Familienrichter, die Eltern Dirk und Petra dürften nicht mehr entscheiden, wo ihre Kinder sich den Tag über aufhalten. Vielmehr obliege es dem örtlichen Jugendamt, die Mädchen und den Jungen notfalls in ein Heim zu stecken. Jedem nur denkbaren Wohl und Wehe dürften sie unkontrolliert ausgesetzt werden – nur nicht der elterlichen Erziehung.


Kein Recht auf dem Rechtsweg
 
Als das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen war, suchten Dirk und Petra rechtlichen Beistand. Der eingeschaltete Rechtsanwalt bot dem jugendamtlichen Begehr, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, gekonnt Paroli. Brilliant brachte er ins Spiel, was staatliche Stellen bislang geflissentlich ausklammerten: Das Elternrecht. Rechtsstaatliches Prozedere: Die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen. Seitdem lag der erzieherische Freibrief des Jugendamts brach.

Sichtlich überfordert von dieser Sorgfaltslektion im Lesen der eigenen Gesetze, brachte die Behörde einen geheimen Eilantrag auf den Weg. Der gefügige Amtsrichter setzte das staatliche Gewaltmonopol in Bewegung, das auch Gewalt gegen Kinder mit einschließt. Der von geschulten Kräften installierte Rammbock vor der elterlichen Haustür tat ein Übriges.

Tatsache ist, Jugendämter verfügen in unserem Land über eine von niemandem einschränkbare Macht. Das Elternrecht hingegen ist kein einklagbares Grundrecht mehr – nicht in Amtsstuben, aber auch nicht in Gerichtssälen. Vielerorts geht unsere Justiz eine unheilige Allianz mit dem rücksichtslosen Durchgreifen meist kinderloser Sozialpädagoginnen ein. Kommt es bei der Erziehung des Nachwuchses zu Differenzen mit der staatlichen Sichtweise, gilt immer und immer mehr: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Wehe dem, der in die Hände eines entmenschten Behördenapparates mit angeschlossener Weltverbesserungsjustiz gerät!

hier eine weitergehende Darstellung des Falles Wunderlich, der in den USA große Aufmerksamkeit erregt: 


http://www.hslda.org/hs/international/Germany/201308300.asp

 

 

Diesen Artikel im Zusammenhang sehen mit:

  • Gefängnis für Hausunterricht?
    Gerichtsverhandlung nur eine Formsache - Einer seit knapp zwanzig Jahren zu Hause unterrichtenden nordhessischen Familie soll nach dem Willen von Schulbehörde, Staatsanwalt und Gericht endgültig der Garaus gemacht we...
  • Zwischen allen Stühlen
    Warum Legalismus hier nicht weiterhilft - Die Entscheidung, deutsche Asylanten mit soziologischen Argumenten abzulehnen, offenbart Widersprüche in der Anti-Freiheitsrhetorik jenseits und diesseits des Atlantik: Hier ...
  • Freiheitsstrafe abgewendet
    Gericht verhängt Geldstrafe für Hausunterricht - Zu insgesamt 1400 Euro Geldstrafe wurde ein nordhessisches Elternpaar vom Amtsgericht Fritzlar verurteilt, weil es den Schulbesuch für seine Kinder strikt ablehnt. ...
  • Eigene Agenda
    Ein Bärendienst für Bildungsfreiheit? Sympathieträger kann Bildungsfreiheit gut brauchen. Doch bloße Medienbekanntheit reicht nicht aus, um freiheitsfeindliche Verkrustungen in der deutschen Psyche aufzubrechen. ...





3 comments for “Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?”


  1. Michael
    31. August 2013 at 17:05
    Erinnert an die GESTAPO. Das Jugendheim als neues Ghetto der Humanisten und Gutmenschen. Nach Hitler sind die Sozialisten eher mehr als weniger geworden und setzen dessen sozialistische Ideologie um – wozu Hitler nicht mehr gekommen ist.


  2. Homeschool Dad
    31. August 2013 at 15:45
    Es ist schrecklich, was angeblich gesetzmäßig in Deutschland moeglich ist. Dieser Vorfall erinnert mich an den Albtraum der schwedischen Johansson-Familie: Im Juni 2009 riß eine bewaffnete Polizeieinheit ihren einzigen Sohn aus dem Flugzeugsitz – gerade bevor es Richtung Indien abheben sollte. Vier Jahre später wurde den Eltern das Elternrecht abgesprochen. Da kann man nur beten, daß es bei den Wunderlichs besser ausgeht – und das andere deutsche Familien von diesem Albtraum verschont bleiben.
     
  3. Scholz
    31. August 2013 at 15:10
    Das sind völlig totalitäre Methoden, regelrecht menschenentrechtende Maßnahmen! Wie verzweifelt muß ein politisches System sein, daß es solche drakonischen Maßnahmen gegen Familien durchzusetzt!
    Solche Vorfälle findet man selbst in China und Rußland nicht vor! Das sind DDR- und NAZI-Methoden!
    Das Deutschland von heute ist ein MIX aus DDR und “Drittem Reich”. Die “deutsche” Nomenklatura kann stolz darauf sein, auf Grund solcher Vorfälle mit DDR u. Hitler-Deutschland, hinsichtlich der wohl einzigartigen und völlig kontrollfreien und im rechtsfreien Raum agierenden deutschen Institution “Jugendamt” verglichen zu werden!
     


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Deutsche Jugendämter - Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?



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Bei Hausunterricht verstehen Jugendämter keinen Spaß.

Im August war es amtlich: Mehr als 40.000 Kinder nahmen deutsche Jugendämter im vergangenen Jahr „in Obhut“.  
Das herrlich veraltete Wort – nirgendwo sonst enthält es so heimeligen Tiefgang. Oder aber blanken Schrecken.

Wer entscheidet, wie sie ihre Kindheit und Jugendzeit verbringen: Leibliche Eltern – oder fragwürdige Nicht-Eltern?


Fünf Prozent mehr „Sorgeberechtigte“ als 2011, wissen die Bundesstatistiker, hätten ihre Aufgabe nicht ordentlich erfüllt. Bei versagenden Eltern muß der Staat die Kinder unter seine Fittiche nehmen. Mit steigender Tendenz. Doch hinter den Zahlen verbirgt sich manches Lehrstück aus dem Schauderbuch des Unmenschen – und des Unrechtsstaates. Zweifel sind angebracht, ob es nur um das Behütet-Sein von Kleinen und etwas Größeren geht.
Worin besteht die „akut gefährdende Situation“, die den staatlichen Eingriff rechtfertigt? Das klärt spröde Statistik nicht. Auch nicht, in welchem Fall der Staat besser „obhüten“ kann, als die leiblichen Eltern. Darüber gibt, wenn überhaupt, das Bürgerliche Gesetzbuch Aufschluß, im Verein mit den Grundrechten. Vor allem jedoch die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall. Theoretisch. Denn jeder Beschluß eines Amtsrichters kann die vereinigten Worthülsen elegant wegräumen – einen entsprechenden Antrag des Jugendamts vorausgesetzt.


Schauderstück behördlicher Vollmacht
 
Jüngstes und drastisches Beispiel hierfür ist Familie Wunderlich aus einem Vorort von Darmstadt. Ihre vier Kinder von sieben bis vierzehn Jahren entrissen zwanzig Sozialarbeiter mit Polizeigewalt dem Elternhaus. Das überfallartige Eindringen in die Familienwohnung am Vormittag des 29. August 2013 sollte eine Auseinandersetzung klären, den das Darmstädter Jugendamt auf dem Rechtsweg nicht gewinnen konnte. Offizieller und einziger Grund des brutalen Zugriffs auf die Kinder: Abwesenheit aus einer staatlichen Schule.
Selbst bei notorischen Schulschwänzern wird so scharf nicht geschossen. Doch Wunderlichs gelten als „Homeschooler“. In den Augen gutmenschlicher Sozialtechniker sind solche Leute brandgefährlich. Daher verfügte bereits Anfang September 2012 ein Darmstädter Familienrichter, die Eltern Dirk und Petra dürften nicht mehr entscheiden, wo ihre Kinder sich den Tag über aufhalten. Vielmehr obliege es dem örtlichen Jugendamt, die Mädchen und den Jungen notfalls in ein Heim zu stecken. Jedem nur denkbaren Wohl und Wehe dürften sie unkontrolliert ausgesetzt werden – nur nicht der elterlichen Erziehung.


Kein Recht auf dem Rechtsweg
 
Als das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen war, suchten Dirk und Petra rechtlichen Beistand. Der eingeschaltete Rechtsanwalt bot dem jugendamtlichen Begehr, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, gekonnt Paroli. Brilliant brachte er ins Spiel, was staatliche Stellen bislang geflissentlich ausklammerten: Das Elternrecht. Rechtsstaatliches Prozedere: Die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen. Seitdem lag der erzieherische Freibrief des Jugendamts brach.

Sichtlich überfordert von dieser Sorgfaltslektion im Lesen der eigenen Gesetze, brachte die Behörde einen geheimen Eilantrag auf den Weg. Der gefügige Amtsrichter setzte das staatliche Gewaltmonopol in Bewegung, das auch Gewalt gegen Kinder mit einschließt. Der von geschulten Kräften installierte Rammbock vor der elterlichen Haustür tat ein Übriges.

Tatsache ist, Jugendämter verfügen in unserem Land über eine von niemandem einschränkbare Macht. Das Elternrecht hingegen ist kein einklagbares Grundrecht mehr – nicht in Amtsstuben, aber auch nicht in Gerichtssälen. Vielerorts geht unsere Justiz eine unheilige Allianz mit dem rücksichtslosen Durchgreifen meist kinderloser Sozialpädagoginnen ein. Kommt es bei der Erziehung des Nachwuchses zu Differenzen mit der staatlichen Sichtweise, gilt immer und immer mehr: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Wehe dem, der in die Hände eines entmenschten Behördenapparates mit angeschlossener Weltverbesserungsjustiz gerät!

hier eine weitergehende Darstellung des Falles Wunderlich, der in den USA große Aufmerksamkeit erregt: 

http://www.hslda.org/hs/international/Germany/201308300.asp

 

 

Diesen Artikel im Zusammenhang sehen mit:

  • Gefängnis für Hausunterricht?
    Gerichtsverhandlung nur eine Formsache - Einer seit knapp zwanzig Jahren zu Hause unterrichtenden nordhessischen Familie soll nach dem Willen von Schulbehörde, Staatsanwalt und Gericht endgültig der Garaus gemacht we...
  • Zwischen allen Stühlen
    Warum Legalismus hier nicht weiterhilft - Die Entscheidung, deutsche Asylanten mit soziologischen Argumenten abzulehnen, offenbart Widersprüche in der Anti-Freiheitsrhetorik jenseits und diesseits des Atlantik: Hier ...
  • Freiheitsstrafe abgewendet
    Gericht verhängt Geldstrafe für Hausunterricht - Zu insgesamt 1400 Euro Geldstrafe wurde ein nordhessisches Elternpaar vom Amtsgericht Fritzlar verurteilt, weil es den Schulbesuch für seine Kinder strikt ablehnt. ...
  • Eigene Agenda
    Ein Bärendienst für Bildungsfreiheit? Sympathieträger kann Bildungsfreiheit gut brauchen. Doch bloße Medienbekanntheit reicht nicht aus, um freiheitsfeindliche Verkrustungen in der deutschen Psyche aufzubrechen. ...



3 comments for “Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?”


  1. Michael
    31. August 2013 at 17:05
    Erinnert an die GESTAPO. Das Jugendheim als neues Ghetto der Humanisten und Gutmenschen. Nach Hitler sind die Sozialisten eher mehr als weniger geworden und setzen dessen sozialistische Ideologie um – wozu Hitler nicht mehr gekommen ist.


  2. Homeschool Dad
    31. August 2013 at 15:45
    Es ist schrecklich, was angeblich gesetzmäßig in Deutschland moeglich ist. Dieser Vorfall erinnert mich an den Albtraum der schwedischen Johansson-Familie: Im Juni 2009 riß eine bewaffnete Polizeieinheit ihren einzigen Sohn aus dem Flugzeugsitz – gerade bevor es Richtung Indien abheben sollte. Vier Jahre später wurde den Eltern das Elternrecht abgesprochen. Da kann man nur beten, daß es bei den Wunderlichs besser ausgeht – und das andere deutsche Familien von diesem Albtraum verschont bleiben.
     
  3. Scholz
    31. August 2013 at 15:10
    Das sind völlig totalitäre Methoden, regelrecht menschenentrechtende Maßnahmen! Wie verzweifelt muß ein politisches System sein, daß es solche drakonischen Maßnahmen gegen Familien durchzusetzt!
    Solche Vorfälle findet man selbst in China und Rußland nicht vor! Das sind DDR- und NAZI-Methoden!
    Das Deutschland von heute ist ein MIX aus DDR und “Drittem Reich”. Die “deutsche” Nomenklatura kann stolz darauf sein, auf Grund solcher Vorfälle mit DDR u. Hitler-Deutschland, hinsichtlich der wohl einzigartigen und völlig kontrollfreien und im rechtsfreien Raum agierenden deutschen Institution “Jugendamt” verglichen zu werden!
     


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2013/08/28

Die Irrenhaus-Macher - Binnenstruktur einer erbarmungslosen Maschinerie von Justiz und Gutachterwesen, die auf Einzelne angesetzt wird: „Unschuldige sind mit Berufsverbot belegt, mit Festnahmen und Hausdurchsuchungen eingeschüchtert worden, Kinder sind ihrer Eltern beraubt worden, ihrer Identität, ihrer psychischen und psychischen Unversehrtheit beraubt – oft für ein ganzes Leben.“


28. August 2013
By
Ein Raunen des Erstaunens ging durch die Reihen, nachdem Gustl Mollath als Gastredner bei der Gießener Veranstaltung „Die Richter und ihre Denker“ angekündigt worden war. Hätte sich unser guter alter Dürrenmatt über eine derartige Annäherung der Giessener Klar-Denker-Elite an sein Werk „Der Richter und sein  Henker“ – just 63 Jahr nach Erscheinen seines Romans gerade in Anbetracht der uns vorgegaukelten „modernen Demokratisierungszüge“ – nicht doch ein bisschen gewundert? Diese Frage kann leider nicht beantwortet werden. Bleibt doch den beiden Werken eines gemeinsam: „Von Anfang an falsch ermittelt.“


ARCHE-FotoMollathEmpfang
Gustl Mollath und sein Gutachter Dr. med. Friedrich Weinberger werden in Gießen von Andrea Jacob, der Mitinitiatorin der Fachtagung, und von Klaus-Uwe Kirchhoff empfangen.
v.l. Friedrich Weinberger, Dr. Braun ,Gustl Mollath, Andrea Jacob und Klaus-Uwe Kirchhoff
Foto: Heiderose Manthey


Mollath ist die Spitze eines Eisberges von Justiz- und Missbrauchsopfern, unter dessen sichtbarem Erscheinungsbild sich der eigentliche Berg unter Wasser erst auftut. Mit seiner Geschichte und deren Eröffnung wird Mollath zu einer eisenbeschlagenen Spitze eines Pfluges, der die betonierte und totgeschwiegene Grabes-Landschaft Deutschlands von Heerscharen an ‚psychiatrisierten’ Betroffenen aufritzen wird.
Eine Landschaft gespickt mit Verbrechen an  wahrheitsliebenden und aufrichtigen Menschen, deren Schicksal in der Psychiatrie oder im Gefängnis endete – ausgeliefert einer unreflektierten Kette von Befehlsempfängern. Hatten wir ein solches Erscheinungsbild nicht schon einmal?

ARCHE-FotoMollathRede
Gustl Mollath äußert sich auf der Fachtagung in Gießen zu der größten Grausamkeit unmenschlicher Auswüchse: „Es ist das Schlimmste, was man sich vorstellen kann, wenn eine Mutter von ihrem Kind getrennt wird!“
Foto: Heiderose Manthey



Es sind Menschen ohne Herz, die ihre Mitmenschen ins Irrenhaus bringen. „… und in der ISO  (Isolationshaft) kommt dann die Spritze zur ‚Ruhigstellung’, die in den Körper hinein gejagt wird,“ eine Spritze (1) in den Händen der Helfer und Helfershelfer, einer unheilvollen Folgeallianz einer voraus gegangenen Fehlentscheidung.


Mollath: „Wenn Sie aufrecht bleiben, dann ist es für die ja fast schon ver-rückt.“


Das jüngste Symposium in Gießen ausgerichtet von der Gießener Akademischen Gesellschaft, dessen Gründer Prof. Dr. Aris Christidis ist, peilte gleich zwei Richtungen an. Auf der einen Seite das Mittel der Psychiatrisierung als legale Zwangsmethode unliebsame Menschen wegzusperren und auf der anderen Seite den Blick auf die Entstehung psychischer Schäden und Kollateralschäden hervorgerufen durch eine fehlgeleitete Justiz und durch ein fehlgeleitetes Gutachterwesen, das millionenfache psychische, geistige und körperliche Zerstörungen an Eltern, Kindern und Jugendlichen anrichtet.
Für reichlich Sprengstoff sorgten die Referenten als auserlesenes Podium. Das stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte. Ihr gemeinsames Ziel: Aufdecken der unheilbringenden Strukturen.

ARCHE-FotoPodium
Die Richter und ihre Über-Denker (v.l.): RA Thomas Saschenbrecker, Psychiatrierecht, Prof. Dr. med. Klemens Dieckhöfer, 2. Vorsitzender der GEP, Familienrichter a.D. Hans-Christian Prestien, Dr. med. Friedrich Weinberger, Gutachter Mollaths, Gustl Mollath, mehrjähriges Psychiatrie-Opfer, Prof. Dr. Aris Christidis, Gründer der Gießener Akademische Gesellschaft, Prof. Dr. Phil. Philip Churchill, Psychologischer Psychotherapeut in Gießen und Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff liefern Sprengstoff zum Aufdecken unheilvoller Strukturen in der deutschen Justiz, in der Zwangspsychiatrisierung und in der Familienzerstörung durch Eltern-Kind-Entfremdung. Mollath mit Anspielung auf DSM V: „Es ist jetzt möglich jeden Bürger für normales Verhalten zu psychiatrisieren.“
Foto: Heiderose Manthey


Prof. Dr. Aris Christidis (2) eröffnete die Veranstaltung mit einem offenbarenden Einblick lanciert mitten hinein in die Binnenstruktur einer erbarmungslosen Maschinerie von Justiz und Gutachterwesen, die auf Einzelne angesetzt wird: „Unschuldige sind mit Berufsverbot belegt, mit Festnahmen und Hausdurchsuchungen eingeschüchtert worden, Kinder sind ihrer Eltern beraubt worden, ihrer Identität, ihrer psychischen und psychischen Unversehrtheit beraubt – oft für ein ganzes Leben.“
Dass das Thema Psychiatrisierung Hand in Hand geht mit dem den staatlichen Eingriffen hinein in unsere Familien, machte Christidis gleich zu Beginn den Zuhörern klar, indem er Grußworte von Prof. Dr. rer. nat Wolfgang Klenner, Dipl. Psychologe, Forensische Psychologie, einem geharnischten Vorkämpfer gegen die grausame Praktik der Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland mitsamt ihren verheerenden Auswirkungen für Kinder, Eltern und Gesellschaft verlas.

Mollath: „Die ganze Welt setzt in unser Land Hoffnung!“


Die Ehrfurcht und das Herz der Zuhörer an seinen Lippen hatte der erst kürzlich aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath, als er von unsäglichem Leid, von Willkür, von Missbrauch und Gewaltanwendungen, die er in über sieben Jahren Haft in der Gefängnispsychiatrie (forensische Psychiatrie) erlitten und erlebt hatte. (3) Jetzt nach seiner hart erkämpften Entlassung forderte er Wahrheit und Transparenz für die forensische Psychiatrie, denn Mitgefangene würden missbraucht. „Wir handeln uns psychische Bomben ein. Da kommen wir nicht mehr heraus.“ Was unfasslich klang, aber der angereisten Zuhörerschaft nicht unbekannt vorkam, waren Mollaths Worte: „Wenn Sie aufrecht bleiben, dann ist es für die (gemeint sind herzlose Menschen, die ihre Mitmenschen in die Psychiatrie bringen, und deren Helfershelfer) ja schon verrückt.“

Grausige Strategie des Staates, der sich seiner (unbeliebten) Beamten mit Hilfe der Psychiatrie entledigt


Mit seinem offengelegten Weitblick rüttelte Gustl Mollath das Podium und die Zuhörerschaft wach, weil ‚in unser Land fast die ganze Welt Hoffnung setze’, dass aber das vorherrschende System in seinen Zwangshandlungen dem des dritten Reiches ähnelte. Mollath endete zunächst mit den Worten „Macht braucht Kontrolle und zwar wirksame Kontrolle!“.
Der Facharzt für Neurologie u.a., Dr. med. Friedrich Weinberger, Mollaths Gutachter, dessen entlastendes Gutachten jedoch von der Justiz ignoriert worden war, wiederholte seine eindringliche Nürnberger Rede mit dem Aufzeigen von Fehlentwicklungen in der Psychologie. Er sei fast der Einzige gewesen, der Einspruch gegen diese Fehlsteuerung erhoben habe. Weinberger ging auf die Thematik Familienzerstörung und Kindesentzug ein und erhob sein verbal gezogenes Schwert hinsichtlich der Strategie des Staates, der sich seiner (unbeliebten) Beamten mit Hilfe der Psychiatrie entledigte. Weinberger kritisierte aufs Schärfste, dass auch in den Psychologischen Fachzeitschriften immer nur das stünde, was die „Spitze“ will.

Eugenische Betrachtungsweise in einer postfaschistischen Gesellschaft

Unterstützung erhielt die Thematik der fehlgeleiteten Justiz und deren eingesetzten Mittel zur ‚Wahrheits’findung durch die Rede von Prof. Dr. Phil. Philip Churchill (5). Churchill wehrte sich vehement gegen eine eugenische Betrachtungsweise in einer postfaschistischen Gesellschaft. Eltern müssten um als ‚gesund’ zu gelten in eine gesellschaftliche Schablone passen. Gerade in Bezug auf Kindesmissbrauch durch Familienzerstörung appellierte er ganz laut an die Gesellschaft: „Kinder brauchen ihren Vater!“. Churchills Fazit: Eine frühkindliche richtige Entwicklung in der Familie stemme sich massiv gegen den frühen Missbrauch der Menschheit durch Justiz und Gutachterwesen. Auch in Pflegefamilien kämen Kinder zu Tode oder würden missbraucht werden.
Der Karlsruher Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker (6), Fachanwalt für Psychiatrierecht, sprach über die betreuungsrechtlichen Gefahren in Psychiatrien, von Übergriffen seitens dieser Institutionen und zu Vorbeugemaßnahmen. Er ermutigte zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten.
Saschenbrecker widmete sich den schwierigen rechtlichen Positionen von Kindern in Trennungssituationen der Eltern vor Gericht, den Kindesherausnahmen aus Familien durch Jugendämter sowie der fragwürdigen Institution ‚Verfahrensbeistand’, die dem Richter genauso ‚gefallen’ müsste wie Gutachter, um weitere Aufträge zu erhalten. Er empfahl, wenn möglich die gerichtlich gern geforderten ‚Begutachtungen’ zu vermeiden.


Eine „Spritze“ für das Jugendamt und nicht für die Kinder: Das Jugendamt muss zur Ruhe kommen!



ARCHE-FotoMantheyMollathVAfK
Unter den Zuhörern in Gießen war auch eine Delegation des VAfK Karlsruhe. Rechtsanwalt Jürgen Tischer und Jochen Bederke, die den Verein „Väteraufbruch für Kinder“ vertraten. Tischer und Bederke setzen sich für Mütter und Väter ein, die nach Trennung und Scheidung von ihren Kindern getrennt werden. Sie versuchen als Selbsthilfeverein der grausamen Eltern-Kind-Entfremdung und deren psychischen und physischen Folgeschäden entgegen zu wirken.
v.l. Jürgen Tischer, Heiderose Manthey, Gustl Mollath und Jochen Bederke
Foto: Dirk Lauer


Man müsse sich der unheilvollen Allianz von Jugendamts-Mitarbeitern, Pflegeeltern etc. zur Wehr setzen. Zu oft hieße es: „Das Kind muss zur Ruhe kommen.“ Mit diesem Satz sei die Einlieferung in die Psychiatrie anvisiert und stehe schon zum Vollzug bereit.
Saschenbrecker erschreckte zweifelsohne mit seinem Wissen. „Kinder haben in der Psychiatrie gar keine Rechte mehr“, mahnte er. Zwangsdiagnosen folgten und jede unliebsame Charaktereigenschaft der Eltern würde pathologisiert und psychiatrisiert. Heute könne man keinem mehr raten sich begutachten zu lassen, denn die Gutachter seien Hilfspersonal des Richters. Aber gerade die eckigen Charaktereigenschaften der Eltern seien eine Herausforderung an die Kinder sich mit ihrem Selbst zu beschäftigen und dienten einem gesunden Heranwachsen der Kinder durch frühe Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Persönlichkeit.


Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff (7) ging es in seinem Referat nicht primär um Transparenz, sondern um das Aufarbeiten der Strukturen. Heutzutage würden „Glücksspiele“ um das Kind gemacht, „da kommt einer auf die Idee ‚zum Wohl des Kindes’ die UN-Kinderrechtskonvention außer Kraft zu setzen.“ Kirchhoff ging insbesondere die mangelnde Gewaltenteilung an und gab ausgesprochen kritische Einschätzungen über die Jugendämter und ihr Kinder gefährdendes Selbstverständnis ab: “Das Jugendamt ist außer Rand und Band. Es ist nicht auszuschließen, dass es Kindeswohl gefährdet”. Und in Analogie zur Gebetsmühle von Jugendämtern und Familienrichtern: “Das Jugendamt sollte mal zur Ruhe kommen”. Dies war eine kräftige rhetorische Spitze, quasi eine Spritze an das Jugendamt, eine Spritze also gerade für das Amt, mit dessen Hilfe in der Regel vom Amt missbrauchte Kinder ruhig gestellt und entsorgt werden.

„Schmale“ Charakter haben zu viel Macht. Fazit: Verlotterte Gesellschaft


Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer (8), brachte seine Ausführungen über Menschen mit „schmalem“ Charakter mit einem Satz auf den Punkt: “Wir sind auf dem Weg in eine verlotterte Gesellschaft!”, bemerkte er zu den offensichtlichen schweren Fehlverhaltensweisen im Gerichtswesen, aber auch in der Ärzteschaft und ihren hierarchischen Spielregeln und kritisierte deren Haltung mit dem Sprichwort: ‚Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.’ So ginge es bspw. bei der Veröffentlichung von Karl Koehlers ‚Gumpelmann – Eine psychiatrische Groteske’ um ein pornografisches Machwerk, das die Verlotterung der Gesellschaft unterstreiche. Dieckhöfers Lehrer hätte sich beim Inhalt von Koehlers Buch im Grabe umgedreht.
Der besonders in der kid – eke – pas – Szene (Kindesraub in Deutschland, Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrom) bekannte Richter a.D.,  Hans-Christian Prestien (9), berichtete über Fehlentwicklungen und mangelnde Ausbildung von Familienrichtern. Lösungsansätze für typische familienrechtliche Streitigkeiten sah er im Cochemer Modell. Nebenbei verwies er auf seinen Beitrag zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge im deutschen Recht. Prestien ist eine bekannte Größe in der weltweiten Bewegung „Väteraufbruch für Kinder“. Er bildet Interessierte zu Verfahrensbeiständen aus.
Richter Prestiens Faustschlag: „Richter sind völlig abhängig.“
Im letzten Referat zerschlug Prestiens sprachlich ausgeführter Faustschlag die Illusion eines gesamten Volkes, dem Souveränität der Justiz und ihrer Richter, vorhandene Demokratie und Gerechtigkeit mit aufs Schulbrot geschmiert wurden mit dem Satz: „Richter sind völlig abhängig.“
Dass der Begriff „Wohl des Kindes“ in der deutschen Justiz nicht definiert ist, schlug dem Fass der Willkür im Umgang mit Kindern den Boden aus.



Folgerung dieser Offenbarung: Die Revision eines gesamten Volkes steht uns nun bevor.





 „Wenn einer Opfer wird von so einem unsäglichen System, dann ist das einer zuviel!“ Folterinstrumente in der Psychiatrie sind Isolationshaft, Fesseln und das Spritzen. Als Todesursache würden dann Herz- und Kreislaufversagen angegeben. Oft gäbe es für die Opfer nur noch die Flucht in den Selbstmord, so Mollath auf eine Frage aus dem Publikum. Foto: Heiderose Manthey
„Wenn einer Opfer wird von so einem unsäglichen System, dann ist das einer zuviel!“ Folterinstrumente in der Psychiatrie sind Isolationshaft, Fesseln und das Spritzen. Als Todesursache würden dann Herz- und Kreislaufversagen angegeben. Oft gäbe es für die Opfer nur noch die Flucht in den Selbstmord, so Mollath auf eine Frage aus dem Publikum.
Foto: Heiderose Manthey


In der anschließenden regen Diskussion äußerten sich Betroffene zu persönlich erlebten Fällen, zu Freiheitsberaubung, Missbrauch ihrer Kinder in den Psychiatrien. Unter Tränen, fast dem Ersticken nahe, schilderten zwei Frauen, was ihnen zugestoßen und angetan worden war. Viele senkten dabei den Kopf. Unfassliches wird noch ans Tageslicht kommen, das wussten die anwesenden Männer zu berichten und preschten mit konkreten Vorschlägen für einen zukünftigen Umgang in einem Land nach vorne, einem Land, das von Willkür und unheilvoller Macht gesteuert würde.
Auf eine Frage aus dem Publikum über die Anzahl der Menschen, die in der Psychiatrie zu Tode gekommen seien, antwortete Mollath: „Wenn einer Opfer wird von so einem unsäglichen System, dann ist das einer zuviel!“ Folterinstrumente sind Isolationshaft, Fesseln und das Spritzen. Als Todesursache werden dann Herz- und Kreislaufversagen angegeben. Oft gäbe es für die Opfer nur noch die Flucht in den Selbstmord.
Insgesamt ließ die beim Gießener Symposium ans Tageslicht getretene Spitze des Eisbergs den darunterliegenden eigentlichen Berg durch jedes einzelne Referat und durch die offengelegten Beiträge der Einzelschicksale der Gäste nach und nach ersichtlich werden.


Die unausweichliche Folgerung dieser Offenbarung ist:
Die Revision eines gesamten Volkes steht uns nun bevor.



Legende:
(1) Diese „Spritze“ als Einsteigerdroge in eine Krankheitskarriere kann auch vom eigenen „gut“ (!) meinenden Hausarzt gegeben werden, bevor die Psychiatrie dann ihre Pforten öffnet. „Zu schnell würden eigentlich normale Verhaltensweisen „ins Krankhafte gerückt“. – „Als von meiner Ehefrau die teuflische Karte gezogen wurde, dass ich auf meinen Geisteszustand geprüft werden sollte, war mir klar, hier geht es unter Umständen mehr als um Leben oder Tod. Denn es ist nie ausgeschlossen, dass man, wenn man in das Räderwerk der Psychiatrie gerät, nie mehr dort herauskommt“ – aus: Gustl Mollath schildert „Skandalöse Zustände“, Zitat aus Gießener Anzeiger vom Montag, 26. August 2013.
(2) Zur Veranstaltung “Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen”: Gießener Akademischen GmbH und Prof. Dr. Aris Christidis homepages.thm.de/christ/;
http://gagmbh.de/zurTagungDieRichterundihreDenkerStruktureninderJustiz.html
(3) Talkshow bei Beckmann vom 15. August.2013  Zu Unrecht in der Psychiatrie – der Fall Gustl Mollath
(4) Dr. med. Friedrich Weinberger (Gutachter) Nürnberger Rede Weinberger zum Fall Mollath
(5) Prof. Dr. Phil. Philip Churchill, Psychologischer Psychotherapeut in Gießen http://www.inhr.net/artikel/eltern-klagen-gegen-die-justizkorruption
(6) RA Thomas Saschenbrecker http://www.psychiatrierecht.de/
(7) Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff  http://sozialenergie.de/
(8) Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer  http://www.psychiatrie-und-ethik.de/html/vorstand.html
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer ist 2. Vorsitzender der GEP. Habilitiert an der Universität Bonn für Neurologie und Psychiatrie sowie Geschichte der Medizin (Zusatztitel: Psychotherapie und Naturheilverfahren) ist Prof. Dieckhöfer u.a. Schriftleiter psychiatrischer Fachjournale und Beiratsmitglied verschiedener ärztlicher und naturwissenschaftlicher Gesellschaften. Seit 1986 ist er als Berufssachverständiger tätig.
(9)  Familienrichter a.D. Hans-Christian Prestien http://wikimannia.org/Hans-Christian_Prestien,
http://www.ak-cochem.de/; http://de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell
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Videoaufnahmen der Reden von Frank Fischer:
http://www.youtube.com/channel/UC2DaT5nSG3nMr58Fowrtlug?feature=watch

Die Referenten in chronologischer Reihenfolge:


Einleitung durch Prof. Dr. Christidis:
Einleitung durch Prof. Dr. Christidis:
http://www.youtube.com/watch?v=gLgIpN62zjs









Gustl Mollath

Gustl Mollath
http://www.youtube.com/watch?v=MwLbl0gA9uw









Dr. med. Friedrich Weinberger ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie. Sein Gutachten, das Gustl Mollath entlastete, wurde von der Bayerischen Justiz nicht berücksichtigt.

Dr. med. Friedrich Weinberger 
ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie. Sein Gutachten, das Gustl Mollath entlastete, wurde von der Bayerischen Justiz nicht berücksichtigt.
http://www.youtube.com/watch?v=QbNz7MR9dBg





Prof. Dr. Phil. Philip Churchill praktiziert als Psychologischer Psychotherapeut in Gießen. Er behandelte schwertraumatisierte US-Kriegsheimkehrer. Seitdem er Unregelmäßigkeiten in gerichtlichen Gutachten aufdeckte, wird seine Honorarauszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung wiederholt verschleppt.

Prof. Dr. Phil. Philip Churchill
praktiziert als Psychologischer Psychotherapeut in Gießen. Er behandelte schwertraumatisierte US-Kriegsheimkehrer. Seitdem er Unregelmäßigkeiten in gerichtlichen Gutachten aufdeckte, wird seine Honorarauszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung wiederholt verschleppt.

http://www.youtube.com/watch?v=GDXdHVtnYzc





Thomas Saschenbrecker ist Experte für Psychiatrierecht. Er hat mehrfach Fachausschüsse des Bundestags und diverser Landtage bei Gesetzesentwürfen beraten.

Thomas Saschenbrecker

ist Experte für Psychiatrierecht. Er hat mehrfach Fachausschüsse des Bundestags und diverser Landtage bei Gesetzesentwürfen beraten.

http://www.youtube.com/watch?v=-FXzBQrC5fA





Klaus-Uwe Kirchhoff studierte Sozialpädagogik und hatte über viele Jahre verantwortliche Positionen in Jugendämtern inne. Später war er als selbstständiger Freier Träger der Jugendhilfe tätig. In beiden Positionen erlebte er die Innenwelt der Jugendhilfe.

Klaus-Uwe Kirchhoff

studierte Sozialpädagogik und hatte über viele Jahre verantwortliche Positionen in Jugendämtern inne. Später war er als selbstständiger Freier Träger der Jugendhilfe tätig. In beiden Positionen erlebte er die Innenwelt der Jugendhilfe.

http://www.youtube.com/watch?v=jaA4QhXjvdY




Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer Habilitiert an der Universität Bonn für Neurologie und Psychiatrie sowie Geschichte der Medizin (Zusatztitel: Psychotherapie und Naturheilverfahren) ist Prof. Dieckhöfer u.a. Schriftleiter psychiatrischer Fachjournale und Beiratsmitglied verschiedener ärztlicher und naturwissenschaftlicher Gesellschaften. Seit 1986 ist er als Berufssachverständiger tätig. Er sendete einen Brief mit Kritik bzgl. der Gutachten zu G. Mollath an die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU).

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer
Habilitiert an der Universität Bonn für Neurologie und Psychiatrie sowie Geschichte der Medizin (Zusatztitel: Psychotherapie und Naturheilverfahren) ist Prof. Dieckhöfer u.a. Schriftleiter psychiatrischer Fachjournale und Beiratsmitglied verschiedener ärztlicher und naturwissenschaftlicher Gesellschaften. Seit 1986 ist er als Berufssachverständiger tätig. Er sendete einen Brief mit Kritik bzgl. der Gutachten zu G. Mollath an die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU).

http://www.youtube.com/watch?v=Cusf9GGiBjc



Hans-Christian Prestien ist Familienrichter a.D., Befürworter des Cochemer Modells, Mitbegründer des Verbandes Anwalt des Kindes und Preisträger des Verbundnetzes der Wärme.

Hans-Christian Prestien

ist Familienrichter a.D., Befürworter des Cochemer Modells, Mitbegründer des Verbandes Anwalt des Kindes und Preisträger des Verbundnetzes der Wärme.

http://www.youtube.com/watch?v=QXYGhTT-A1Y

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Die Richter und ihre Denker - Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen - Familienjustiz und Psychiatrierecht








Alle Aufzeichnungen zur Tagung am Samstag, 24. August 2013:
http://www.youtube.com/channel/UC2DaT5nSG3nMr58Fowrtlug?feature=watch





Veröffentlicht am 25.08.2013
Gießener Akademische Gesellschaft

Die Richter und ihre Denker
Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen

Samstag, 24. August 2013
15:00 --19:00 Uhr
Bürgerhaus Gießen-Wieseck

Die Referenten:

Gustl Mollath
http://www.gustl-for-help.de/

Prof. Dr. Phil. Philip Churchill
praktiziert als Psychologischer Psychotherapeut in Gießen. Er behandelte schwertraumatisierte US-Kriegsheimkehrer. Seitdem er Unregelmäßigkeiten in gerichtlichen Gutachten aufdeckte, wird seine Honorarauszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung wiederholt verschleppt.

Uwe Kirchhoff
studierte Sozialpädagogik und hatte über viele Jahre verantwortliche Positionen in Jugendämtern inne. Später war er als selbstständiger Freier Träger der Jugendhilfe tätig. In beiden Positionen erlebte er die Innenwelt der Jugendhilfe.

Hans-Christian Prestien
ist Familienrichter a.D., Befürworter des Cochemer Modells, Mitbegründer des Verbandes Anwalt des Kindes und Preisträger des Verbundnetzes der Wärme.

Thomas Saschenbrecker
ist Experte für Psychiatrierecht. Er hat mehrfach Fachausschüsse des Bundestags und diverser Landtage bei Gesetzesentwürfen beraten.

Dr. med. Friedrich Weinberger
ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie. Sein Gutachten, das Gustl Mollath entlastet, wird von der Bayerischen Justiz beflissen ignoriert.
http://www.psychiatrie-und-ethik.de

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer
Habilitiert an der Universität Bonn für Neurologie und Psychiatrie sowie Geschichte der Medizin (Zusatztitel: Psychotherapie und Naturheilverfahren) ist Prof. Dieckhöfer u.a. Schriftleiter psychiatrischer Fachjournale und Beiratsmitglied verschiedener ärztlicher und naturwissenschaftlicher Gesellschaften. Seit 1986 ist er als Berufssachverständiger tätig. Er sendete einen Brief mit Kritik bzgl. der Gutachten zu G. Mollath an die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU).
http://www.gustl-for-help.de/medien.h...

Die Gießener Akademische Gesellschaft
wurde 2009 von Prof. Dr. Christidis gegründet, mit dem Ziel, akademische Aktivitäten zu entfalten, die nur dem Menschen und der Wissenschaft dienen.

Menschenrechte - Woanders! Familienjustiz





Menschenrechte - Woanders!

Veröffentlicht am 28.08.2013
Auch dieses Beispiel ist eine Warnung an ausländische Staatsbürger, nicht mit ihren Kindern nach Deutschland zu kommen. Wer keine Kinder hat, darf sich hierzulande als privilegiert betrachten. Ihnen bleiben wenigstens unsere Familienrichter erspart!

Das Jugendamt soll nach & 37 Abs. 1 S. 3 SGB VIII durch Beratung und Unterstützung die Möglichkeit schaffen, dass die Bedingungen in der Herkunftsfamilie so verbessert werden, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können.

Alle Kommentare (1)

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nicole merten-panitz
*Tränen*....kenne ich auch so. Selbst meine Enkelkinder dürfen sich nur alle 6 Monate für 1 Stunde sehen, um eine *geschwisterliche Beziehung* aufbauen können. Oma und Opa dürfen ihre 1 jährige Enkeltochter nicht einmal sehen und das ohne richterlichen Beschluss !
Eltern und Großeltern werden denunziert und das Interesse und das Recht der Kinder wird nicht gewahrt. Kinder sind Menschen und keine Sache ! Haltet euren Mund nicht, sagt in der Öffentlichkeit wie man die Menschenrechte hier verletzt.
·


Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa


http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/08/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html