2013/06/05

Deutsches Jugendamt und Gerichte: Und wir dachten, der Lebensborn e.V. existiert nicht mehr!

Petition an das Europäische Parlament zur Beendigung der Entziehung und Kindeswohlgefährdung binationaler Kinder (1)

Die französische Vereinigung "entführter" binationaler Kinder hat folgende Petition an das Europäische Parlament gerichtet (deutsche Übersetzung - Teil 1):
Das Original:Pétition pour dire stop aux enlèvements et à la maltraitance d'enfants par l'Allemagne

http://www.enfants-otages.eu/index.php/de/an-dem-europaischen-parlament/75-petition-pour-dire-stop-aux-enlevements-et-a-la-maltraitance-d-enfants-par-l-allemagne-de

  1. Die deutschen Behörden sind der Auffassung, dass es im besten Interesse des Kindes sei, wenn Kinder binationaler Herkunft aussließlich in Deutschland leben, sowie ausschließlich Deutsch sprechen.
  2. Somit wird nach der Trennung eines deutsch-französischen Paares, das Sorgerecht und das Recht über den Aufenthalt zu bestimmen immer demjenigen zugesprochen, welcher in Deutschland lebt.
  3. Der deutsche Elternteil wird ermutigt, jeden Umgangskontakt zu verweigern oder zu verlangen, dass der nicht-deutsche Elternteil sein Kind nur unter Aufsicht sehen darf.
  4. Sofern ein nicht-deutscher Elternteil ein Umgangsrecht bekommt, dann darf dieser in der Regel die Besuchszeit nicht alleine mit seinen Kindern verbringen und er darf mit seinen Kindern auch nicht in seiner Muttersprache sprechen.
  5. Die deutschen Behördern zögern dabei nicht, die Europäische Menschenrechtskonvention mit Hilfe illegaler Methoden zu umgehen um ihren Willen durchzusetzen:
  •  5.1. indem Urkunden gefälscht werden, um die Existenz des nicht-deutschen Elternteiles zu vertuschen. (erstellen einer deutschen Geburtsurkunde für ein binationales Kind, welches im Ausland geboren war und indem der ausländische Elternteil aus der Akte "gelöscht" wird, indem dem Kind ein neuer Vor- und Nachname gegeben wird.…)
  • 5.2. Die Gerichte treffen geheime Entscheidungen ohne den nicht-deutschen Elternteil einbezogen zu haben und ohne Gewährung rechtlichen Gehörs, d.h. ohne die Möglichkeit sich mündlich oder schriftlich zu verteidigen. Im Allgemeinen bekommt der nicht-deutsche Elternteil von einem solchen Urteil erst Kenntnis, wenn dieser tausende Kilometer gereist ist, um seine Kinder zu sehen. Ihm wird dann mitgeteilt, dass die Mutter einen Tag vor seiner Ankunft mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung den gewünschten Umgang verhindert hat. 
  • 5.3.Die deutschen Gerichte bestellen routinemäßig Psychologen als Sachverständige. Die Kosten für die Sachverständigengutachten sind unerschwinglich hoch. Die Sachverständigen machen regelmäßig Gutachten zu Lasten des nicht-deutschen Elternteiles. Die Sachverständigen haben keine Scheu zu erklären, dass der nicht-deutsche Elternteil schwere psychische Störungen hätte und deshalb nicht in der Lage sei die Kinder zu erziehen.
  • 5.4. Die deutschen Behörden manipulieren die Situation gezielt, indem auf den deutschen Elternteil Druck ausgeübt wird und der Konflikt dadurch zwischen den beiden Eltern verstärkt wird. Mit Hilfe dieser Methoden wird jeglicher Kontakt zwischem dem nicht-deutschen Elternteil und seinen Kindern unterbunden. Im Ergebnis führt dies zur Entfremdung des Kindes vom nicht-deutschen Elternteil. Diese Form der gezielten Elternentfremdung wird  von den deutschen Familiengerichten genehmigt.
Sie können sich online der Petition hier:  Pétition pour dire stop aux enlèvements et à la maltraitance d'enfants par l'Allemagneanschließen. Unter "note" am Schluss der Petition können Sie, sofern Sie wünschen ein kurzes Statement abgeben. Fortsetzung der Petition erfolgt in einem weiteren Blogbeitrag.

Eingestellt von Monika Armand um 14:18

http://kinderklau.blogspot.de/2013/05/petition-das-europaische-parlament-zur.html

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