2013/06/05

Deutsches Jugendamt - Akteneinsicht – abgelehnt - Was Sie als Betroffener tun können




Haben Sie Probleme mit dem Jugendamt, empfehlen wir Ihnen dringend, selbst eine Akte anzulegen. Dokumentieren Sie jedes, noch so kleines Ereignis. Notieren Sie sämtliche Dinge, die sich zutragen und die Sie beobachten. Pflegen Sie akribisch alle relevanten Daten ein. Hinterlegen Sie in regelmäßigen Abständen die von Ihnen angefertigte Akte bei Vertrauenspersonen, um so für den Notfall immer noch einmal eine Zweitschrift zu haben. Viele Eltern zeichnen auch Gespräche auf. Dies ist rechtswidrig, aber nachvollziehbar. Insbesondere solche Dokumentationen sollten Sie dann auf ausländischen Servern deponieren und vertrauenswürdigen Personen zuschicken, damit auch eine Hausdurchsuchung (in vielen bekannten Fällen passiert), den Jugendämtern nichts bringt. Senden Sie eine Petition an das Europäische Parlament. Mit der Petition sollten Sie auf alle Fälle sämtliches Material mitschicken, das die Handlungsweise des Jugendamtes dokumentiert. Auch, nachdem Sie die Annahmebestätigung des Petitionsausschusses erhalten haben, sollten Sie regelmäßig neu hinzugekommene Dokumentationen unter Angabe des Aktenzeichens an das EU-Parlament entsenden. Beantragen Sie bei dem für den Fall zuständigen Jugendamt Akteneinsicht. Erkenntnisse daraus, insofern sie bewilligt wird, sollten Sie auch zum Europaparlament zur Ergänzung der Petition schicken. Ebenso, wenn die Einsicht in die Akte abgelehnt wird, den Ablehnungsbescheid.
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1 Kommentar:

  1. Anonym12:07

    Ich habe schriftlich beim Jugendamt Akteneinsicht beantragt. Nach einiger Zeit habe ich diese bekommen. Man sagte mir dann, dass man mir abschließend auch die gewünschten Seiten kopiert. Als es dann soweit war und ich die Akte wieder aus der Hand gab wollte man mir die Seiten nicht kopieren. Gut dass ich mit dem Handy Fotos gemacht hatte.

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