2012/06/07

Erste Petition von zehn Eltern gegen das Jugendamt 2010




Petition Nr 1 : Nicht Anerkennung Deutscher politischer Familienentscheidungen
An den Präsidenten des Europäischen
Parlaments
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles /
Brüssel

PETITION
Ziel:
Aussetzung der Anerkennung der Entscheidungen der deutschenGerichtsbarkeit für Familien (Jugendamt + Gerichte)
eingereicht als

Erste
Petition von 10 Eltern gegen das Jugendamt.

Herr Präsident!

angesichts der Tatsache, dass:
1 - das Jugendamt ein politisches Organ ist,
2 - das Jugendamt für die Verfahren der Familiengerichtsbarkeit zuständig ist,
3 - das Jugendamt unter dem Schutz der verschiedenen Länderminister des Innern (Polizei) steht,
4 - das Jugendamt vor der Entscheidung des Familiengerichts Stellung nehmen soll ("Empfehlung" an das Familiengericht),
5 - dem Jugendamt erlaubt ist, die Grundlagen der Entscheidungen des Richters vorzubereiten, um deutsche politische Interessen zu wahren,
6 - das Jugendamt Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nimmt durch seine Anwesenheit bei gerichtlichen Anhörungen hinter verschlossenen Türen,
7 - das Jugendamt in autoritärer Weise Durchführung und Einhaltung gerichtlicher Entscheidungen organisiert zum Schutz deutscher Interessen,
8 - das Jugendamt "Partei" in Familiengerichtsverfahren in gleicher Weise wie die Eltern ist,
9 - das Jugendamt sich als gesetzlicher Berater für den deutschen Elternteil gegen den ausländischen Elternteil einsetzt (Beistand),
10 - das Jugendamt in einigen Fällen auf eigene Initiative Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts einlegt (FamFG),
11 - ein Richter nicht berechtigt ist, Strafen gegen Minderjährige und Heranwachsende nicht vor Anhörung des Jugendamts zu verhängen,
12 - dass die deutsche Bundesregierung, die Einhaltung ratifizierter internationaler Verträge und internationaler Übereinkommen garantiert, keine Exekutivgewalt in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gegenüber dem Organ Jugendamt hat,

Daraus folgt:
Dass
a) durch Eingreifen des Jugendamtes in Gerichtsverfahren die deutsche Justiz und ihre Entscheidungen politisch kontrolliert werden sollen;
b) die Kompetenzfülle des Organs Jugendamt mit den Grundsätzen des Familienrechts in Europa nicht vereinbar ist;
c) deutsche familiengerichtliche Entscheidungen null und nichtig sind entsprechend dem Geist europäischer
Regeln und internationaler Übereinkommen, insbesondere der europäischen Verordnungen 2201/2003 und 4/2009

Wir fordern:

Die sofortige Aussetzung der Anerkennung von Urteilen deutscher Behörden (Jugendamt und Gericht) und sicherzustellen, dass diese Aussetzung wirksam bleibt, bis europäische Gerichten und internationale Gremien sich durch tatsächliche Prüfung darüber versichert haben werden, dass das Jugendamt weder die Funktion eines politischen Richters (Wächteramt), noch die eines dritten übermächtigen Elternteils innehat, dass das Interesse des deutschen Staates durchsetzt.

Diese Petition kann direkt gezeichnet und kopiert werden auf der Webseite des Europäischen Parlaments;
https://www.secure.europarl.europa.eu/parliament/public/petition/secured/submit.do?language=FR

CEED Germany

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